Zwischen Förderung und Repression – Beatmusik in der DDR zwischen 1963 und 1965

Am 18. August 1960 gaben fünf – bis dato unbekannte – junge Musiker aus Liverpool auf der Hamburger Reeperbahn ihr erstes Deutschlandkonzert. Noch ahnte niemand, welche Hysterie John, Paul, George und Pete schon bald auslösen würden. Rund zwei Jahre später landeten die „Beatles“ mit „Love Me Do“ ihren ersten Hit und der Hype um die junge Band entwickelte sich zu einer ausgewachsenen „Beatlemania“. Auch andere Bands, wie die „Rolling Stones“, erlangten in der Folge Weltruhm und prägten den Sound einer ganzen „Beat-Generation“.

Lange Haare, Jeans und Beatmusik waren beiderseits der Mauer gleichermaßen beliebt. Durch die steigende Technisierung war es Anfang der 1960er Jahre auch Jugendlichen in der DDR möglich, eigene Musik innerhalb des Freundeskreises zu produzieren. Die Beat-Musik bot sich hierfür durch sein reduziertes Instrumentarium besonders an. In den allermeisten Fällen beschränkten sich die Jugendlichen auf das Nachspielen mitgeschnittener Titel westdeutscher Rundfunkstationen. Nur in seltenen Fällen gründeten sie feste Bands und strebten nach musikalischer Perfektion. Gleichwohl drangen nach und nach Formationen aus dem privaten Bereich in die Öffentlichkeit. Zunächst im kleineren Kreis (z.B. auf Geburtstagsfeiern), später auch bei kommerziellen Tanzveranstaltungen eroberten Beatgruppen die Bühnen der Republik.

Mangels verfügbarer Instrumente sahen sich viele Bands zur Selbsthilfe gezwungen. Die Bandmitglieder waren oft Elektriker, Rundfunk- und Fernsehmechaniker und der Lötkolben fester Bestandteil ihres Instrumentariums. So entstanden Verstärker, Effektgeräte und ganze E-Gitarren im Eigenbau. Die wenigen Geräte westdeutscher Bauart wurden angesichts der zunehmenden Zahl an Bands zu irrwitzigen Schwarzmarktpreisen verkauft. Das Equipment, dessen Wert sich auf gut und gerne 15.000 MDN summierte, trieb nicht wenige Bands in die Verschuldung.
Dennoch nahmen viele Jugendliche diese Lasten für den Erfolg und die Anerkennung unter Gleichaltrigen in Kauf. Bands wie das Ostberliner „Franke-Echo-Quintett“, die „Sputniks“ („Beatles des Ostens“) oder die „Butlers“ aus Leipzig besaßen zwar vor dem Gesetz nur Laienstatus, konnten aber auf Grund ihrer Popularität de facto als Berufsmusiker von ihren Gagen leben und stiegen zu den Wegbereitern des Beat in der DDR auf.

Die Beatbegeisterung der Jugend erweckte in zunehmendem Maße auch die Aufmerksamkeit der Staatsführung. Die anfänglich liberale Haltung vieler SED-Funktionäre wurde durch zahlreiche innenpolitische Faktoren begünstigt.

So befand sich die SED nach 1961 zunächst in einer Autoritätskrise. Der Mauerbau hatte neben dem Aderlass an jungen Fachkräften auch ein weiteres Abwandern oppositionellen Potenzials unterbunden. In weiten Teilen der Bevölkerung entstand die Erwartungshaltung, dass es nun zu einer offeneren und rationaleren Bestandsaufnahme der SED-Politik kommen müsse. Diese Hoffnungen schienen sich in Anbetracht des 1964 beschlossenen Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung (NÖSPL) zu bestätigen.

Auch auf dem Gebiet der Jugendpolitik setzten sich angesichts des schwindenden Einflusses des Staates auf die Jugend (Mitte 1963 deckte die FDJ nur noch 42,7% der Jugendlichen ab)1 zunächst die Kräfte innerhalb der SED durch, die eine Liberalisierung verfolgten. Zudem konnte das vermehrte Auftreten von Amateurbands auch als eine Form der mit dem Bitterfelder Weg 1959 propagierten Volkskunst betrachtet werden. In der Folge wurde ab März 1963 eine Jugendkommission beim SED-Politbüro eingerichtet, deren Aufgabe darin bestand,

„ausgehend von der konkreten Erkenntnis über die Lage unter der Jugend, neu herangereifte Probleme auf den verschiedensten Gebieten des Lebens der Jugend vor der Parteiführung aufzuwerfen, Beschlüsse zur Jugendarbeit für die Parteiführung vorzubereiten, ihre Durchführung anzuleiten und zu kontrollieren“.2

Mit der Leitung der Kommission wurde Kurt Turba betraut. der als Chefredakteur der Zeitschrift „Forum“ (welche sich gemäß des Untertitels als ein Sprachrohr „für geistige Probleme der Jugend“ verstand) ein gewisses Problembewusstsein und Praxisnähe erwarten lies. Ein Netz von Institutionen („Arbeitsgruppe Tanzmusik“, „Zentrale Arbeitsgemeinschaft Tanz- und Unterhaltungsmusik“ u. A.), die sich der jungen Musiker annehmen sollten, wurde gegründet. Hierdurch erhoffte sich die Staatsführung (namentlich auch Walter Ulbricht) eine effizientere Jugendpolitik.

Zum Programm des jugendpolitischen Aufbruchs avancierte das am 21. September 1963 veröffentlichte Kommuniqué des Politbüros mit dem Titel „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“. Neben dem allgemeinen Anliegen, die Probleme der Jugend anzusprechen und den „Hausherren von Morgen“ mehr Vertrauen zu schenken, sprach das Kommuniqué auch explizit die Diskussion über musikalische Vorlieben an:

„In der letzten Zeit gab es viele Diskussionen über bestimmte Tanzformen, hervorgerufen einerseits durch westliche Unkultur und anderseits durch engstirnige Praktiken gegenüber Jugendlichen. Die Haltung der Partei zu diesen Fragen ist nach wie vor klar und deutlich: Wir betrachten den Tanz als legitimen Ausdruck von Lebensfreude und Lebenslust. […] Niemandem fällt ein, der Jugend vorzuschreiben, sie solle ihre Gefühle und Stimmungen beim Tanz nur im Walzer- oder Tangorhythmus ausdrücken. Welchen Takt sie wählt, ist ihr überlassen: Hauptsache sie bleibt taktvoll. […] Wir sind für zündende Rhythmen, aber wir wehren uns scharf dagegen, daß mit ihnen Schlagertexte und andere Mittel ideologischer Diversion der imperialistischen Propaganda bei uns eingeführt werden. Wir bitten im Namen der Jugend alle Komponisten und Schlagerdichter, mehr fantasievollere Melodien und Texte zu produzieren, die unsere Jugend begeistern. In Zukunft wird man dann weniger in der DDR Westschlager singen, als vielmehr in beiden deutschen Staaten zündende Schlager aus der DDR mit Texten, die unserem neuen Lebensgefühl entsprechen.“3

Anders als bei bisherigen Verlautbarungen zur Jugendarbeit blieb es diesmal nicht bei bloßen Ankündigungen. Den weitesten Vorstoß wagte die FDJ. Mit einer Öffnung zum Beat wollte man versuchen, […] die sich deutlich ankündigende Kulturbewegung in die Gesellschaft zu integrieren, statt […] diese Jugendlichen auszugrenzen4.

Anlässlich des Deutschlandtreffens 1964, an dem neben einer halben Million DDR-Bürgern auch 25.000 Jugendliche aus der Bundesrepublik teilnahmen, wurde eine Vielzahl von Musik- und Tanzveranstaltungen genehmigt. Diverse Beat-Ensembles mischten sich in das Programm und drangen im toleranten Klima dieser Pfingsttage an die Öffentlichkeit. Besondere Bedeutung kam hierbei dem „Jugendstudio DT 64“ – einem speziellen Programm des Berliner Rundfunks – bei, welches rund um die Uhr vom Treffen berichtete. Neben Reportagen und Interviews flossen auch zahlreiche Beattitel in das Programm ein. DT 64 trat hierbei bewusst und mit messbarem Erfolg in Konkurrenz zu den acht westdeutschen Sendern, die am Nachmittag Tanzmusik ausstrahlten. Neben eigens komponierten Gitarrenstücken nahm man sogar einige Titel westlicher Künstler (vornehmlich der Beatles) ins Programm auf.

Erstmals propagierte auch der DDR-Rundfunk den Beat. Dem schloss sich die Unterhaltungsindustrie der DDR an und veröffentlichte neben einigen Lizenzsingles der Beatles auch einen eigenproduzierten Sampler mit dem Titel „Big Beat“ – die erste Beat-Platte der DDR. Sie enthielt ausschließlich Instrumentaltitel, die vom Franke-Echo-Quintett, den Sputniks und anderen eingespielt wurden. Noch im gleichen Jahr erschien unter dem Titel „Big Beat II“ eine Nachfolgeplatte ähnlichen Stils. Die beteiligten Bands erhielten mit der Aufnahme des Samplers einen Profistatus und traten damit erstmals auch offiziell in Konkurrenz zu Musikern mit Berufslizenz.

Mit der Zeit bildete sich eine so genannte „Gitarrenbewegung“, im Zuge derer die FDJ versuchte, verloren gegangen Einfluss auf das Freizeitverhalten der Jugend zurück zu gewinnen. Eine große Aufmerksamkeit wurde dieser neuen Form der Tanzmusik mit einem 1965 von der FDJ organisierten „Leistungsvergleich der Gitarrengruppen“ zuteil. Zunächst auf Kreis- und Bezirksebene, später republikweit in Berlin, traten unzählige Bands, unterstützt durch einige Medien, zu einem Wettbewerb um die Gunst der Jury und des Publikums an. Letzteres nahm regen Anteil an den öffentlichen Veranstaltungen des Wettbewerbs.

Diese Popularität beunruhigte zusehends einige Funktionäre, die fürchteten, man würde die Kontrolle über die Beatbewegung verlieren. Ausbrüche und gelegentliche Krawalle fanatischer Fans schienen all jenen Genossen Recht zu geben, die der jugendpolitischen Liberalisierung der Jahre 1963 bis 1965 von Anfang an kritisch gegenüber standen. Zudem fanden ideologische Hardliner wie Erich Honecker in der Diskussion um den Kurs der Jugendpolitik einen geeigneten Vorwand, um in Opposition zu Walter Ulbricht und dessen wirtschaftlichem Reformprogramm zu gehen. Aber auch zahlreiche Profimusiker und Vertreter der klassischen Tanzmusik prangerten an, dass sich die Praxis einiger Beatbands in rechtlichen Grauzonen, wenn nicht sogar in der Illegalität abspiele. Gemeint waren Finanzdelikte wie das Bestreiten des Lebensunterhaltes durch Laienmusik, das Unterschlagen von Gagen als auch Verstöße beim Erwerb der Ausrüstung.

Hinzu kam, dass die Masse der Beatfans der politischen Vereinnahmung ihrer Veranstaltungen zusehends kritisch gegenüber standen und derartige Aktivitäten im Rahmen von Musikveranstaltungen lautstark ablehnten. Hiermit wurde auch den letzten Befürwortern klar, dass in der DDR kein Beat sozialistischer, sondern westlicher Prägung entstanden war. So äußerte sich auch die FDJ besorgt über eine Häufung republikfeindlicher Straftaten im Kontext von Beatkonzerten. Entsprechende Vorkommnisse wurden auch der Regierungsspitze gemeldet und zogen vereinzelt Auftrittsverbote nach sich. Kulturpolitische Pragmatiker, die immer noch auf der Grundlage des Kommuniqués von 1963 argumentierten, sahen sich fortan in die Defensive gedrängt.

Bereits am 11. Oktober 1965 fasste das Politbüro den Beschluss „Zu einigen Fragen der Jugendarbeit und dem Auftreten der Rowdygruppen“. Dieser trug (nicht nur sprichwörtlich) die Handschrift Honeckers, hatte er doch in Eigenregie Korrekturen am Abschlussbericht unternommen. So forderte dieser, daß solchen ‚Laienmusikergruppen’, deren Darbietungen aus dekadenter westlicher Musik bestehen, die Lizenz entzogen wird5. Ebenso wurden fortan FDJ-Veranstaltungen unter ideologischen Kriterien überprüft und die staatliche Förderung des Beat mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Den entscheidenden Umschwung hin zu offener Ablehnung der Beatbewegung bildete das Konzert der Rolling Stones vom 15. September 1965 in der West-Berliner Waldbühne. Bereits Wochen zuvor hatte die Presse die Stimmung aufgeheizt und die Angst vor Ausschreitungen geschürt. Als diese dann tatsächlich eintraten, sahen sich die Kritiker der neuen Musik bestätigt. Die ostdeutschen Medien gaben Skandalmeldungen der westlichen Klatschpresse wieder und schürten somit auch die Stimmung gegen Beatfans in der DDR. Im Neuen Deutschland wurden die pauschalen Anschuldigungen wie folgt zusammengefasst:

„Die Jugend unserer Republik ärgert sich über ‚Mitesser’, die das Antlitz der Jugend verunstalten und den weit über die Grenzen der DDR bekannten guten Ruf unserer Jugend beflecken: die Amateurgammler. Das sind junge Menschen, die Helden zu sein wähnen indem sie die Gammler westdeutscher Prägung nachahmen, die dort auf Straßen und Plätzen herumlungern, herumpöbeln und herumrempeln. Ihr Anblick bringt das Blut vieler Bürger in Wallung: verwahrlost lange zottelige, dreckige Mähnen, zerlumpte Twist-Hosen. Sie stinken zehn Meter gegen den Wind. Denn Waschen haben sie ‚freiheitlich’ aus ihrem Sprachschatz gestrichen. Und von einer geregelten Arbeit halten sie auch nichts. […] Was bezwecken sie damit? Sie möchten auffallen. Das tun sie auch. Sehr unangenehm. Sie benehmen sich wie die Axt im Walde, als seien sie von der Waldbühne herübergeweht worden.“6

Diese Propaganda entfaltete ihre Wirkung im Alltag. Vermehrt wurden langhaarige Jugendliche zur „Personalüberprüfung“ von Streifenwagen („Gammlertaxen“) mit zur Polizeiwache genommen. Vereinzelt wurden Schülern unter Zwang von Mitschülern die Haare geschnitten und anschließend unter dem Motto „Lange Haare – Kurzer Verstand“ in Zeitungen darüber berichtet. Auch populäre Bands blieben von entsprechenden Pressekampagnen nicht verschont. Unter dem Titel Kamm drüber berichtete das Satiremagazin „Eulenspiegel“ im Oktober 1965 unter Anderem von einem Auftritt der „Diana Show“ und gab die Band samt Anhängerschaft in Wortspielen der Lächerlichkeit preis.

Dem medialen Feldzug gegen die „Westmusik“ schloss sich ein koordiniertes, staatliches Vorgehen in Form politischer Beschlüsse an. Mit der „Anordnung Nr. 2 über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik“ vom 15. November 1965 legte man auch juristisch die Grundlage für ein Verbot einzelner Gruppen. Fortan bedurfte es für öffentliche Auftritte einer staatlichen Spielgenehmigung, die von den örtlichen Behörden ausgestellt wurde und bei Bedarf widerrufen werden konnte, wenn die Voraussetzungen für die Spielerlaubnis nicht mehr erfüllt sind oder der Inhaber gegen Auflagen einer Spielerlaubnis verstößt oder durch sein Verhalten Anlaß zu Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bietet7.

Einer willkürlichen Verbotspraxis wurde Tür und Tor geöffnet. Regional wurde diese unterschiedlich durchgeführt. Mit besonderer Härte gingen die Behörden in Leipzig vor, wo von 56 registrierten Bands nur neun eine Spielerlaubnis erhielten und fünf von ihnen sogar gänzlich verboten wurden, darunter auch die besonders populären Butlers.8 Dieses restriktive Vorgehen war Auslöser für die „Leipziger Beatdemo“ vom 31. Oktober 1965. Hierbei versammelten sich einige hundert Jugendliche unangemeldet in der Leipziger Innenstadt, um gegen diesen Akt staatlicher Willkür zu protestieren. Polizei und Staatssicherheit gingen mit aller Härte gegen die Demonstranten vor, 279 von ihnen wurden verhaftet und teilweise zu Zwangsarbeit im Kohlebergbau verurteilt.9 Obwohl vereinzelt politische Losungen skandiert wurden, konnte von einer organisierten Demonstration konnte keine Rede sein. Dennoch bildete die Versammlung für die Führung des Staatsapparates die Bestätigung, dass die Beatbewegung Teil einer ideologischen Diversionskampagne des Westens war. Diese Argumentation spielte zudem all jenen in die Hände, die sich für eine massive finanzielle und personelle Aufstockung des Ministeriums für Staatssicherheit einsetzten. So stellte die Stasi selbst in einem „Bericht über Gruppierungen Jugendlicher in der DDR“ fest, dass die operative Basis unter diesen Kreisen der Jugendlichen […] als völlig unzureichend einzuschätzen10 ist und deshalb wesentlich verbreitert11 werden müsse.

Mindestens ebenso verhängnisvoll wie der Entzug der Spielerlaubnis waren für viele Bands die Ergebnisse der Steuerfahndungen, die nun systematisch durchgeführt wurden. So hatte fast jede Band Gagen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Niveau angenommen, um die teure Ausrüstung zu bezahlen. Dies zog beträchtliche Steuernachzahlungen nach sich, die von den allermeisten Bands nicht bedienen werden konnten. Folglich wurde ihr einziger Besitz – das wertvolle Equipment – kurzerhand eingezogen und gepfändet. Für viele Formationen bedeutete dies das Aus.

Derartige Praktiken konnten die Beatszene in der DDR zwar empfindlich schwächen, der erhoffte Kahlschlag blieb jedoch aus. Viele Bands zogen sich wieder in den privaten Bereich zurück und entzogen sich somit einer staatlichen Kontrolle. Andere versuchten die örtlichen Behörden zu täuschen, indem sie Bandnamen und Auftreten änderten und ihr Repertoire um einige Vorzeigetitel und traditionelle Tanzmusikinstrumente erweiterten. Im Falle von Kontrollen wurde kurzerhand das Licht angeschaltet und die Spielart gewechselt. Einige wenige Bands (wie „Team 4“, die unter dem Namen „Thomas Natschinski und seine Gruppe“ zu einem Aushängeschild der DDR-Kulturpolitik wurden) ließen sich von staatlicher Seite vollends für die sozialistische Sache vereinnahmen und gerieten so bei vielen Fans und Kollegen in Misskredit. Insgesamt war der Versuch einer staatlichen Einflussnahme jedoch gescheitert. Stattdessen beförderten der Zickzackkurs der Partei und das harte Durchgreifen die politische Desillusionierung innerhalb der Jugend. Erst Anfang der 1970er Jahre setzte seitens der FDJ setzte wieder eine spürbare Entspannung ein. Auch der Rundfunk und Plattenindustrie der DDR bemühten sich um eine schrittweise Rehabilitierung des Beat, um auch weiterhin die vorhandenen Nachfrage nach Gitarrenstücken zu bedienen. Man setzte auf gemäßigte Gruppen, um wenigstens einen Hauch von Beatles, Stones und Dylan auf die Bühne zu bringen12.

Weiterführende Literatur

  • Grabowski, Ingo: „Wie John, Paul, George und Ringo“ – Die „Beat-Ära“, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): ROCK! Jugend und Musik in Deutschland, Berlin 2005, S. 42-52. Bestellen bei Amazon
  • Liebing, Yvonne: All you need is beat – Jugendsubkultur in Leipzig 1957–1968, Archiv Bürgerbewegung Leipzig, Leipzig 2005. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Lindner, Bernd: DDR Rock & Pop, Köln 2008. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Ohse, Marc-Dietrich: Jugend nach dem Mauerbau – Anpassung, Protest und Eigensinn (DDR 1961–1974), Berlin 2003. Bestellen bei Amazon
  • Rauhut, Michael: Beat in der Grauzone – DDR-Rock 1964 bis 1972 – Politik und Alltag, Berlin 1993. Bestellen bei Amazon
  • Rauhut, Michael: Rock in der DDR, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002. Bestellen bei Amazon
  • Wicke, Peter/Müller, Lothar (Hg.): Rockmusik und Politik (Forschungen zur DDR-Geschichte Bd. 7), Berlin 1996. Bestellen bei Amazon

Weblinks



Einzelnachweise

  1. Vgl. Rauhut, Michael: Beat in der Grauzone – DDR-Rock 1964 bis 1972 – Politik und Alltag, Berlin 1993, S. 60.
  2. Politbürobeschluss vom 26. Februar 1963, zit. n. Rauhut: Grauzone, S. 61.
  3. Zit. n. Rauhut, Michael: Rock in der DDR, Bonn 2002, S. 25.
  4. Bernhard Powileit, Instrukteur in der Kulturabteilung des FDJ-Zentralrats, zit. n. Rauhut: Grauzone, S. 65.
  5. Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 11. Oktober 1965, BArch, DY 30/JIV2/3/1118. Zit. n. Rauhut, Grauzone: S. 128.
  6. Stiller, Max: Die Amateur-Gammler. In: Neues Deutschland vom 17.10.1965, S. 12. Zit. n. Rauhut: Grauzone, S. 119.
  7. Gesetzblatt der DDR, Teil 2 vom 15.11.1965, S. 777, zit. n. Rauhut: Grauzone, S. 124.
  8. Die Angaben über die Zahl der registrierten und verbotenen Bands variieren. Die hier angeführten Zahlen beziehen sich auf Liebing, Beat, S. 67.
  9. Auch hier variieren die Zahlenangeben. Die hier genannte Zahl entstammt Liebing, Beat, S. 80.
  10. BStU, ZA, ZAIG 4608, Bl. 8 und 31, zit. n. Rauhut: Rock, S. 38.
  11. Ebd.
  12. Der DDR-Rock-Sachkenner Olaf Leitner in einem Booklet 1991, zit. n. Rauhut, Rock, S. 43.

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