Manfred Stolpe – Mann der Kirche beim MfS oder MfS-Mitarbeiter in der Kirche?

Empfang der Kirchenleitung bei SED-Chef Erich Honecker (Foto: Peter Koard, Bundesarchiv, Bild 183-T0306-0025, via Wikimedia Commons)

Manfred Stolpe (Mitte) beim Empfang der Kirchenleitung bei SED-Chef Erich Honecker 1978 (Foto: Peter Koard, Bundesarchiv, Bild 183-T0306-0025, via Wikimedia Commons)

Kaum einer „Stasi-Enthüllung“ ist in der deutschen Öffentlichkeit eine ähnlich intensive und langanhaltende Aufmerksamkeit zuteil geworden, wie dem Fall des SPD-Politikers und ehemaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Manfred Stolpe.1 Dieser hatte nach der intensiven Berichterstattung über eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in seinem 1992 veröffentlichten Buch Schwieriger Aufbruch2 umfangreiche Kontakte zur Stasi eingestanden, zugleich aber vehement bestritten, Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des MfS gewesen zu sein. Seither sind jedoch zahlreiche Indizien für eine inoffizielle Zusammenarbeit Stolpes mit dem MfS recherchiert und von verschiedenster Seite nach zum Teil sehr unterschiedlichen Maßstäben bewertet worden. Zuletzt wurde die Kontroverse um seine Vergangenheit 2011 neu belebt. Hintergrund war ein Gutachten3 der Brandenburger Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, welches 20 Jahre nach den Stasiüberprüfungen im Brandenburger Landtag seinen Fall nochmals beleuchtete und Kritik am Umgang mit seiner Stasivergangenheit übte. Nichtsdestotrotz entzieht sich der „Fall Stolpe“ bis heute einem einhelligen Urteil. Gerade deshalb ist er aber besonders zur beispielhaften Darstellung der Probleme bei der Abgrenzung und Bewertung inoffizieller Zusammenarbeit mit dem MfS geeignet. Der vorliegende Artikel versteht sich dabei als ein Beitrag zur kritisch-differenzierten, und zugleich biographisch konkreten Auseinandersetzung mit Inoffiziellen Mitarbeitern. Zu diesem Zweck soll das Fallbeispiel Manfred Stolpes anhand eines allgemeinen Katalogs an Kriterien zur differenzierten Beurteilung der Stasi-Unterlagen ausgewertet und jene kritische Gesamtbeurteilung seiner Person nachgeholt werden, welche den Gutachtern der Enquete-Kommission 2011 mangels politischem Auftrag verwehrt blieb.

Der „Fall Stolpe“ – Chronologie eines Medienereignisses

Erste Vorwürfe gegenüber Manfred Stolpe in Bezug auf seine Rolle in der evangelischen Kirche der DDR und möglichen Kontakten zum Ministerium für Staatssicherheit gehen auf das Jahr 1990 zurück. In Reaktion auf entsprechende Medienberichte erklärte Stolpe, dass er als Verhandlungsbeauftragter der evangelischen Kirche zahlreiche Gespräche mit diversen staatlichen Stellen geführt habe, über die das MfS Bericht geführt habe.4

Größeres Aufsehen erregte eine für den 20. Januar 1992 geplante Sendung des ARD-Nachrichtenmagazins Report, welche sich mit der Rolle Stolpes in der DDR beschäftigte. Dieser Ankündigung kam Stolpe dahingehend zuvor, dass er dem Spiegel bereits am Wochenende vorab Auszüge seines später erscheinenden Buches Schwieriger Aufbruch bereitstellte. Darin räumte er ein, im Auftrag der Kirche umfassende Kontakte zur Staatssicherheit unterhalten zu haben und sich mit Mitarbeitern des MfS in konspirativen Wohnungen getroffen zu haben. Zugleich bestritt er jedoch, Inoffizieller Mitarbeiter gewesen zu sein und selbst Berichte verfasst zu haben. DDR-Oppositionelle wie Freya Klier oder Bärbel Bohley kritisierten ihn hieraufhin scharf. Auch zahlreiche Unionspolitiker5 schlossen sich dieser Kritik an. Zuspruch erhielt Stolpe hingegen von Vertretern der eigenen Partei, der Bundes- und Landespolitik sowie von Amtsträgern der evangelischen Kirche.6

Um die Vorwürfe zu entkräften, beantragte dieser selbst Akteneinsicht und gab später bekannt, seit Ende der fünfziger Jahre vom MfS überwacht worden zu sein.7 Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, wonach Stolpe unter dem Decknamen „Sekretär“ vom MfS geführt worden sei, kam Stolpe durch eine Erklärung seines Regierungssprechers zuvor. Demnach habe ihm ein ehemaliger MfS-Mitarbeiter mitgeteilt, dass eine entsprechende Akte über ihn ohne sein Wissen angelegt worden sei. Der Spiegel berichtete hingegen, dass Stolpe 20 Jahre lang einer der wichtigsten Kontaktpersonen des MfS in der evangelischen Kirche gewesen sei und Berichte aus Synoden, vertraulichen Leitungsgremien der Kirche sowie über negative Handlungen kirchlicher Personenkreise und Aktionen regimekritischer Pfarrer8 verfasst habe. In der Folge konzentrierte sich die öffentliche Auseinandersetzung primär auf die Frage, ob Stolpe die Erfassung als „Sekretär“ bekannt gewesen sei und er demnach wissentlich als IM geführt wurde.9

Umfassende Rechercheergebnisse der BStU im Zusammenhang mit dem Stolpe-Untersuchungsausschuss bekräftigten die Einschätzung des Spiegels und vermerkten zahlreiche Indizien für eine IM-Tätigkeit Stolpes.10 Insbesondere wurde seiner Darstellung widersprochen, dass es sich beim IM „Sekretär“ um einen „fiktiven IM“ gehandelt habe und die Akte lediglich ein Konvolut verschiedener, durch Abhör- und Überwachungsmaßnahmen gewonnener Erkenntnisse sei.11 Durch ihre eindeutige Stellungnahme geriet die BStU ihrerseits in die Kritik; vereinzelt wurde sogar die Schließung der Behörde gefordert.12 Stolpe leitete rechtliche Schritte ein, da der Bundesbeauftragte seine Behauptungen nicht beweisen könne.13

In einer im Fernsehen übertragenen Aussprache zwischen ihm, Altbischof Forck und ehemaligen DDR-Oppositionellen sicherte Stolpe seine Unterstützung bei der Aufklärung zu und präsentierte kurz darauf acht vermeintliche Mitwisser aus Kirchenkreisen, die angaben, Kontakte zum MfS als ultima ratio zum Wohle der Kirche genutzt zu haben. Später deckte der Spiegel die IM-Belastung von sechs von ihnen auf.14

Im Streit um nicht berücksichtigte Rechercheergebnisse stellte Bündnis 90 im Juni 1992 die aktive Mitarbeit im Stolpe-Untersuchungsausschuss ein. Der Fraktionsvorsitzende Günter Nooke begründete dies mit Zweifeln am gemeinsamen Ziel der Wahrheitsfindung.15 Aus Unzufriedenheit über Stolpes Umgang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen trat zudem Brandenburgs Bildungsministerin Marianne Birthler am 29. Oktober 1992 von ihrem Amt zurück.16 Im März 1994 zerbrach sogar die regierende Ampelkoalition, da Nooke trotz eines Ultimatums der SPD an seiner Kritik an Stolpe festhielt.17

Rücktrittsforderungen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses kam Stolpe nicht nach und erklärte stattdessen die Landtagswahl vom September 1994, welche die SPD mit absoluter Mehrheit gewann, zum Plebiszit über sein Verbleiben im Amt.18 Entlastet sah er sich auch vom Ergebnis einer kirchlichen Untersuchung seiner Verbindungen zur Staatssicherheit. Juristisch setzte er sich zwischen 1996 und 2005 erfolgreich gegen die Aussage des CDU-Politikers Uwe Lehmann-Brauns zur Wehr, er sei im Dienst der Staatssicherheit tätig gewesen. Ungeachtet dessen wurde seine Ernennung zum Bundesverkehrsminister und Beauftragten für die neuen Bundesländer in mehreren Erklärungen von ehemaligen DDR-Oppositionellen, Aufarbeitungsinitiativen und Opferverbänden kritisiert.19

In Reaktion auf zahlreiche Enthüllungen zu früheren MfS-Tätigkeiten von Abgeordneten der regierenden Linkspartei beschloss der Brandenburger Landtag mit den Stimmen der Opposition im März 2010 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur“. Mehrere Gutachter legten später aus Kritik am mangelnden Aufklärungswillen der Kommission und persönlichen Angriffen und Diffamierungen ihr Amt nieder.20

Exemplarische Bewertungen der Rolle Manfred Stolpes

Politische Bewertung

In Reaktion auf die bekanntgewordenen IM-Tätigkeiten zahlreicher prominenter Politiker21 des politischen Umbruchs in der DDR beschloss der erste gewählte Brandenburger Landtag Ende 1990 ein Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine mögliche Zusammenarbeit mit dem MfS. Dieses sah vor, mit Einwilligung der Abgeordneten beim Bundesbeauftragten Auskünfte einzuholen, welche einem zweiköpfigen Vertrauensausschuss22 zugestellt wurden. Dieser sollte auf Grundlage der Rechercheergebnisse ggf. Empfehlungen auf Mandatsverzicht auszusprechen. Als Kriterien für eine erwiesene aktive Zusammenarbeit mit dem MfS einigte man sich auf das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung, Angaben zu Decknamen, Führungsoffizieren und Aufträgen, erhaltene Geldleistungen oder Auszeichnungen sowie das Vorliegen von Berichten und weitergegebenen Informationen. Die Ergebnisse der Untersuchung lagen Ende November 1991 vor. In zwölf Fällen gab es Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS. In zwei Fällen erfolgte in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen ein Mandatsverzicht, zehn weitere Abgeordnete wurden ohne Aufforderung zum Mandatsverzicht als „Grenzfälle“ eingestuft, da man bei ihnen die genannten Kriterien nur als eingeschränkt erfüllt ansah. Insgesamt schloss der Bericht mit der Feststellung, dass sich in Regierung und Parlament nunmehr keine Abgeordneten fänden, die aufgrund ihrer Beziehungen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen hatte, des parlamentarischen und öffentlichen Vertrauens unwürdig wären23. Trotz der mehrmaligen Beschäftigung der Vertrauenspersonen mit seinen Akten enthielt der Bericht keine Hinweise auf Stolpe.24

Dieser rückte erst in Folge von Medienveröffentlichungen in den Fokus der Betrachtung. So beantragte die oppositionelle CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag am 30. Januar 1992 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur „Aufklärung der früheren Kontakte des Ministerpräsidenten Dr. Manfred Stolpe zu Organen des Staatsapparates der DDR, der SED sowie zum Staatssicherheitsdienst und der in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe“. Dieser konstituierte sich Ende Februar aus drei Mitgliedern der SPD, zwei der CDU sowie jeweils einem Vertreter der anderen im Landtag vertretenen Parteien. Zum Vorsitzenden wurde Lothar Bisky25 (PDS) gewählt. Der Ausschuss beschäftigte sich vorrangig mit den über 650 Seiten umfassenden Rechercheergebnissen der BStU und vernahm zu deren Bewertung auch mehrere ehemalige MfS-Mitarbeiter. Auch Stolpe selbst wurde am 12. April 1992 mehrere Stunden befragt.26

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses wurden am 30. Mai 1994 veröffentlicht. Ein Mehrheitsbericht von SPD, FDP und PDS27 sah Stolpe überwiegend entlastet ohne jedoch ein Gesamturteil abzugeben.28 CDU und Bündnis 90 erklärten sich mit dem Ergebnis nicht einverstanden und gaben eigene Berichte ab, in denen Stolpes MfS-Belastungen als unvereinbar mit dem Amt des Ministerpräsidenten erklärt und dieser zum Rücktritt aufgefordert wurde.29 Ein mehrheitlicher Entschließungsantrag des Landtags mit dem Titel „Mit menschlichem Maß die Vergangenheit bewerten“ lehnte jedoch eine oberflächliche Beurteilung, die allein am Maßstab formaler Kriterien vorgenommen wird30 ab. Weitere Überprüfungen Stolpes wurden nicht durchgeführt. Stattdessen schaffte Brandenburg unter seiner Regierung im Oktober 1995 als erstes ostdeutsches Bundesland die Regelüberprüfung von Landesbediensteten auf eine mögliche MfS-Tätigkeit ab.31

Für Abgeordnete des Landtages wurde diese erst im Januar 2010 nach Bekanntwerden der MfS-Tätigkeit mehrerer Abgeordneter wieder aufgenommen. Mit den Stimmen der Opposition aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Landtag am 24. März 2010 zudem die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“, welcher neben jeweils zwei Abgeordneten von SPD und Linke und jeweils einem Vertreter der Oppositionsparteien auch sieben parteilose Experten angehörten.32 Die Kommission stellte zahlreiche Versäumnisse im früheren Umgang mit ehemaligen Funktionsträgern der SED-Diktatur und Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes fest. Der Fall Stolpe wurde in der Kommission lediglich in zwei von 40 Sitzungen behandelt.33 Dabei fand keine Neubewertung des Falls, sondern lediglich ein Abgleich vorhandener Gutachten mit den Überprüfungskriterien von 1991 statt.34 Die Gutachter kamen aber zu dem Schluss, dass auch ohne Beweis der formalen Verpflichtung das Vorliegen der Kriterien [von 1991] für eine aktive Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst35 gegeben waren. Ein Antrag des Abgeordneten Axel Vogel (CDU) und des Sachverständigen Helmut Müller-Enbergs auf einen eigenen Bericht zum Thema „Staatssicherheit und Dr. Manfred Stolpe“ wurde abgelehnt.36

Kirchliche Bewertung

In seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss hatte Stolpe gefordert, dass die Bewertung einer möglichen Überschreitung seines kirchlichen Mandats im Umgang mit dem MfS nur von der Kirche selbst vorgenommen werden könne. Eine entsprechende Vorprüfung der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte er bereits am 14. März 1992 beauftragt. Der endgültige Beschluss lag am 31. März 1995 vor.37

Dieser stellte fest, dass Stolpes Kontakte zum MfS hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfangs mit seinen Pflichten und Aufgaben als Kirchenbeamter nicht im Einklang standen, sah aber zugleich in Würdigung der gesamten Wirksamkeit von Dr. Stolpe von disziplinarrechtlichen Maßnahmen ab.38 Der Ausschuss kritisierte, dass Stolpe kirchenleitende Organe nicht angemessen über seine MfS-Kontakte sowie seine staatliche Auszeichnung informiert habe. Seine Kontakte seien in der Kirche insgesamt wie auch in Einzelfällen bekannt gewesen. Dennoch habe Stolpe über keinen kirchlichen Auftrag für dauerhafte Gesprächskontakte zum MfS verfügt und in zwei Fällen gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen, wenngleich die Brisanz der übermittelten Informationen als gering eingeschätzt wurde. Im Gegenzug wurde Stolpe attestiert, sich in besonderem Maße für die Belange der Kirche sowie für Menschen in Not (inhaftierte Oppositionelle, Wehrdienstverweigerer, relegierte Oberschüler, Ausreisewillige) eingesetzt zu haben. Zudem habe die Kirchenleitung Stolpe in seinem Handeln unzureichend begleitet und seine Kontakte bewusst ignoriert.39

Auch über Stolpes Fall hinaus nahm die evangelische Kirche Untersuchungen zur MfS-Vergangenheit ihrer Mitarbeiter vor. So setzten alle Landeskirchen geistliche Untersuchungsausschüsse ein. Allerdings bestanden erhebliche Unterschiede in der Überprüfungspraxis. Lediglich die Thüringer und Mecklenburger Kirchen führten Regelüberprüfungen aller Pfarrer durch. Andere Landeskirchen bevorzugten freiwillige Verfahren. In Berlin-Brandenburg wurden zunächst Selbstauskünfte in Fragebogenform eingeholt, welche nach der Auswertung durch Einzelgespräche, Disziplinarmaßnahmen und Einzelüberprüfungen ergänzt werden konnten. Die Rücklaufquote der Fragebögen schwankte je nach Dienstverhältnis zwischen 35,4 und 90,5 Prozent. Von den ermittelten 73 Kirchenangestellten mit IM-Registratur wurden 25 mit disziplinarischen Maßnahmen belegt. Jedoch wurden nur Personen erfasst, die zum Überprüfungszeitpunkt noch im Kirchendienst tätig waren. Eine systematische Aufarbeitung der gesamten eigenen Vergangenheit fand nicht statt.40

Wohl auch deshalb sprach Clemens Vollnhals der evangelischen Kirche eine Vorbildfunktion in der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit ab und beklagte, dass die Selbstreinigung mangels des Drucks rechtlicher Bestimmungen hinter der anderer Institutionen zurückgeblieben sei.41 Der Fall Stolpe bilde seiner Ansicht nach neue […] Maßstäbe im Verdrängungsprozess einer unliebsam gewordenen Vergangenheit42; auch Walter Schilling betrachtete Stolpe als Sonderfall.43 Das ehemalige Mitglied des Komitees zur AfNS-Auflösung Ralf Merkel fragte pointiert, ob auf die „Kirche im Sozialismus“ nunmehr eine „Kirche im Sozialdemokratismus“ gefolgt sei.44 Ihm pflichtete der Psychoanalytiker und Autor Hans-Joachim Maaz bei. Dieser ging sogar davon aus, dass innerhalb der Kirchenleitung ehemalige MfS-Verbindungen weiter aktiv seien und diese versuchten, ihre eigenen Handlungen durch Ehrenerklärungen im Zusammenhang mit dem IM „Sekretär“ zu relativieren.45 Solange ein kirchliches Disziplinarrecht einen Ehebruch schlimmer bewertet als eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit, habe die Institution Kirche keinen Anspruch auf eine glaubwürdige Orientierungsfunktion in unserer Gesellschaft.46

Juristische Bewertung

Zunächst ist zu konstatieren, dass eine Tätigkeit für das MfS nach bundesdeutschem Recht im Allgemeinen keine strafbare Handlung darstellt.47 Eine juristische Beurteilung einer eventuellen MfS-Tätigkeit Manfred Stolpes wäre daher ausschließlich im Rahmen von Antragsdelikten des Zivilrechts möglich.

Für die juristische Bewertung von Kontakten zum MfS kommt daher zunächst das Stasiunterlagengesetz (StUG) in Betracht. Dieses definiert Inoffizielle Mitarbeiter als Personen, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereiterklärt haben48. Dies ist jedoch nur für die Offenlegung von Stasiunterlagen relevant. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags wird diese Feststellung vom Bundesbeauftragten per Einzelfallentscheidung getroffen. Im konkreten Fall war diese aber gar nicht erforderlich, da es sich bei Manfred Stolpe um eine Person der Zeitgeschichte (gemäß § 32 Abs. 1 Satz 4 StUG) handelt und die Öffentlichkeit somit in jedem Fall über ein berechtigtes Informationsinteresse verfügt.49

Mehr Aufschluss liefert die Klage Manfred Stolpes gegen den Berliner CDU-Politiker und Rechtsanwalt Uwe Lehmann-Brauns. Dieser hatte sich in einer Sendung des ZDF am 2. April 1996 wie folgt geäußert:

„Die Tatsache, dass Herr S[tolpe], wie wir alle wissen, IM-Sekretär, über 20 Jahre im Dienste des Staatssicherheitsdienstes tätig, dass er die Chance erhält, 1999 hier in Berlin, auch über Berlin Ministerpräsident zu werden, d. h. dass ich sein Landeskind werde, zusammen mit anderen, das verursacht mir doch erhebliche Kopfschmerzen.“50

Stolpe sah hierin eine Verleumdung, da er nach eigenem Bekunden niemals als Inoffizieller Mitarbeiter im Dienste des MfS tätig gewesen sei und klagte auf Unterlassung. Diese Klage hatte das Landgericht zunächst abgewiesen, jedoch wurde diese Entscheidung vom Oberlandesgericht aufgehoben. Mit Urteil vom 16. Juli 1998 hatte der Bundesgerichtshof die Klage Stolpes letztinstanzlich abgewiesen, weshalb dieser wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor das Bundesverfassungsgericht zog. Dieses gab der Klage Stolpes statt. So sei die Aussage Lehmann-Brauns nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Vielmehr handle es sich um eine Tatsachenbehauptung, für die er den Wahrheitsbeweis zu erbringen habe. Dies sei ihm jedoch nicht gelungen. Maßgeblich für die Beurteilung sei nicht die subjektive Absicht des Äußernden, sondern alle nicht fernliegenden Sinngebungen eines unvoreingenommen und verständigen Durchschnittspublikums51. Im konkreten Fall umfasse dies neben der Deutung Lehmann-Brauns, dass Stolpe dem MfS dienlich also nützlich gewesen sei auch das Verständnis, Stolpe habe sich formal zum Dienst beim MfS verpflichtet. Der CDU-Politiker konnte sich demnach weder auf bekannte Rechercheergebnisse und Medienveröffentlichungen noch auf den Umstand stützen, dass die Aussage im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung gefallen sei, an der sich Stolpe aus eigenem Entschluss beteiligt habe.52

Das Urteil gilt wegen seiner in der Praxis einschüchternden Wirkung für die Meinungsfreiheit unter Juristen und Bürgerrechtlern als umstritten. Grund hierfür sind die unklare Mehrdeutigkeitsdefinition, die hohen finanziellen Risiken der Unterlassungserklärung und die damit einhergehende faktische Behinderung der Aufarbeitung früherer IM-Tätigkeiten.53

Wissenschaftliche Bewertung

Quellenlage und Quellenwert

Bei der Beurteilung von Kontakten zur Staatssicherheit kommt deren Aktenhinterlassenschaften naturgemäß eine herausragende Rolle zu. Als problematisch erweist sich der Umstand, dass erhebliche Teilbestände während des politischen Umbruchs in der DDR vernichtet wurden. So sah ein Ministerratsbeschluss vom 7. Dezember 1989 eine Dokumentenvernichtung vor. Bereits 14 Tage zuvor hatte der Leiter des in Amt für Nationale Sicherheit umbenannten MfS, Wolfgang Schwanitz eine Weisung zur Reduzierung des Bestandes registrierter Vorgänge und Akten54 erlassen. Zudem lässt sich belegen, dass einzelne Mitarbeiter darüber hinaus nach eigenem Ermessen belastendes Material, vor allem zu Vorgängen prominenter IM, vernichtet haben.55

Ilko-Sascha Kowalczuk misst diesen Aktenverlusten für die historische Forschung allgemein nur eine geringe Bedeutung bei.56 Im Bereich der IM-Forschung im kirchlichen Umfeld sind diese Lücken aber besonders schmerzhaft. So fehlen neben Unterlagen anderer Abteilungen vor allem jene der für die Bearbeitung von Staatsapparat, Blockparteien, Massenorganisationen und den Kulturbereich zuständigen Hauptabteilung (HA) XX. Zudem wurden in erster Linie IM-Akten und -Berichte sowie Decknamenkarteien vernichtet.57

Dieser Umstand wird auch anhand der Aktenbestände des MfS zu Manfred Stolpe deutlich. So sind alle drei Teile der IM-Akte „Sekretär“ in den BStU-Archiven nicht auffindbar und gelten daher als vernichtet.58 Auch eine F16-Personenkarteikarte, welche die Zuordnung eines Klarnamens zum IM-Vorgang „Sekretär“ ermöglicht, liegt nicht mehr vor.59 Erhalten ist hingegen die (neutralisierte) Vorgangskarteikarte F22.60 Aufgrund dieser lückenhaften Aktenüberlieferung stand zunächst zur Diskussion, ob die Person hinter dem IM-Vorgang „Sekretär“ und Manfred Stolpe identisch sind. Auf Grund der zahlreichen biografischen und zeitlichen Koinzidenzen sowie der Zeugenaussagen der vorgangsbearbeitenden MfS-Mitarbeiter im Rahmen des Stolpe-Untersuchungsausschusses kann dies jedoch als gegeben vorausgesetzt werden.61

Erhalten geblieben sind Vorgangshefte der Kontaktpersonen Stolpes sowie Unterlagen, die zusätzlich zur IM-Akte auch im Rahmen von Analysen den Sammelakten der Auswertungsabteilungen des MfS hinzugefügt wurden. Bei letztgenannten Dokumenten handelt es sich vor allem um Berichte sowie Arbeits-, Einsatz- und Maßnahmepläne. Auch konnten mehrere Einzeldokumente der HA XX/4 gefunden werden, die Bezug auf den IM „Sekretär“ nehmen. Darüber hinaus existieren im Kontext des IM-Vorgangs Kerblochkarten zur Materialerfassung, Treffabrechnungen sowie Unterlagen über die Nutzung konspirativer Objekte.62

Wenngleich die Heterogenität dieser Überlassenschaften einen verallgemeinerungsfähigen quellenkritischen Befund nicht zulässt,63 wird dem MfS zumeist ein hohes Perfektionsstreben bei der Aktenführung bescheinigt, da es sich hierbei um das Arbeitsmaterial handelte, welches entscheidend für die Leistungsfähigkeit der Geheimpolizei war.64 Zahlreichen Richtlinien und Dienstanweisungen sind Ausdruck dieser Bemühungen. Auf diese Weise hatten sich insbesondere in den späten siebziger und achtziger Jahren MfS-intern Normen einer Quellenkritik herausgearbeitet, die verfälschende Faktoren möglichst ausschließen sollten und punktuell jenen der aktuellen historischen Forschung ähneln.65 Obwohl sich diese MfS-eigenen normativen Vorgaben nicht mit der Praxis gleichsetzen lassen, hielten sich Regelverletzungen in Grenzen.66 Da MfS-Unterlagen weniger der staatlichen Propaganda unterlagen, plädiert Roger Engelmann dafür, den Wahrheitsgehalt und Quellenwert der Staatssicherheits-Unterlagen gerade in Relation zu anderen Überlieferungen der ehemaligen DDR als relativ hoch einzuschätzen67. Im Widerspruch dazu steht die Tatsache, dass

„einige ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Staatssicherheit die Zuverlässigkeit ihrer eigenen schriftlichen Hinterlassenschaften in Zweifel ziehen. Als Kritiker der Zuverlässigkeit der Akten treten auch Personen auf, die vom MfS als Inoffizielle Mitarbeiter geführt wurden, sich selbst aber eine andere Rolle zuschreiben, sowie ehemalige und heutige politische Protagonisten, die bemängeln, daß die Akten eine einseitige Sichtweise auf vergangene Vorgänge oder die Vergangenheit schlechthin suggerieren würden.“68

Nichtsdestotrotz ist insbesondere bei der Interpretation von Gedächtnisprotokollen und ähnlichen Berichtsquellen eine außerordentliche quellenkritische Vorsicht geboten. Sie hierin enthaltenen Informationen sind oft stark von den Interessen des Berichtenden geleitet und im Fall von Treffberichten durch Führungsoffiziere häufig selektiv nach ihrer „politisch-operativen“ Bedeutung wiedergegeben.69 Tatsächliche Fehler betreffen aber in aller Regel weder die Angaben zu Zeit, Ort, Teilnehmern, Häufigkeit oder besprochenen Sachverhalten eines Treffens.70 Verfälschungen von Treffberichten durch den Führungsoffizier wurden zumeist durch Überprüfung mit anderen Informationen erkannt und innerhalb des MfS hart sanktioniert.71 Auch die Führung „fiktiver IM“ als Praxis zur Erfüllung personeller Planvorgaben ist weitestgehend auszuschließen.72

Dennoch bilden die MfS-Akten zur Bewertung von IM-Registrierungen nur ein – wenn auch bedeutendes – Hilfsmittel.73 Stolpe selbst sprach von einer Papierwirklichkeit74 der Akten, welche durch die Auswertung weiterer Quellen, wie z. B. kirchlicher Aufzeichnungen oder Zeitzeugenbefragungen ergänzt werden müssten. Die Hinzuziehung anderer Aktenbestände gestaltet sich in der Praxis aber als schwierig. So gelten wesentliche Aktenbestände aus Staats- und Parteiapparat als vernichtet.75 Offizielle Beschlussdokumente sind zudem in aller Regel personenungebunden. So vermieden beispielsweise kirchliche Protokolle zumeist entbehrliche Details, um staatlichen Stellen keine Anhaltspunkte für die konkreten Inhalte kircheninterner Beratungen zu liefern. Einzelne Wortmeldungen sind daher in aller Regel nicht dokumentiert.76

Das gilt selbst für Dokumente die nach 1990 entstanden, wie bspw. das kirchliche Stolpe-Gutachten. Wichtiges Quellenmaterial bilden daher die individuellen Aussagen der beteiligten Personen. Stolpe selbst hat sich in seinem Buch Schwieriger Aufbrauch sowie in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss umfangreich sachbezogen geäußert. Auch die in den Unterlagen zum IM-Vorgang „Sekretär“ als Führungsoffiziere genannten MfS-Mitarbeiter Klaus Roßberg, Franz Sgraja und Hans Buhl sowie der Leiter der Hauptabteilung XX/4 Joachim Wiegand haben vor dem Ausschuss ausgesagt. Zumindest im Fall Roßbergs zog dieser seine Aussagen jedoch in Zweifel.77 Im Streit um einzelne Aussagen wurden zudem gegen Stolpe, Roßberg und Wiegand Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage bzw. Meineids eingeleitet, welche erst 1999 aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden.78 Zahlreiche geladene Vertreter der DDR-Opposition, darunter Freya Klier, Bärbel Bohley, Wolfgang Templin und Ralf Hirsch, erschienen nicht vor dem Untersuchungsausschuss.79 In ihrem Fall kann lediglich auf andernorts veröffentlichte Aussagen zurückgegriffen werden.

Bewertungskriterien

2013 kritisierte der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk das weitgehende Fehlen einer zeitgemäßen IM-Forschung, die eine konkret biographische Bewertung mit Blick auf die gesamte Persönlichkeit vornimmt, statt nur entlang formaler Kriterien zu argumentieren.80 Stattdessen schlägt er vor, sich von den MfS-eigenen Formalien zu lösen und vielmehr eigene Kategorien (z. B. nach Motivation, Auftragszweck sowie Dauer und Ertrag der Zusammenarbeit) zu definieren.81 Diese Behauptung muss in Teilen zurückgewiesen werden. So sind einige der von ihm vorgeschlagenen Kriterien zur differenzierten Bewertung von IM-Tätigkeiten bereits in jenen der thüringischen evangelischen Landeskirche von 1992 enthalten.82 Auch Bernd Schäfer hat 1995 für die katholische Kirche eigene, verallgemeinerungsfähige Kriterien zur Bewertung formaler IM-Registraturen vorgeschlagen.83 Ebenso eröffnen die Empfehlungen Jürgen Haschkes zum Umgang mit BStU-Auskünften bei Personalüberprüfungen Perspektiven einer differenzierten, ergebnisorientierten Betrachtung.84 Selbst die Mitte der neunziger Jahre durchgeführten politischen und kirchlichen Untersuchungen zu Manfred Stolpe haben sich in ihrem Urteil von den formalen IM-Definitionen gelöst. Gerade deshalb halten die damaligen Ergebnisse heute einer kritischen Überprüfung auch anhand ihrer eigen Kriterien nicht mehr stand. Das Blickfeld erweitert einzig die Forderung Kowalczuks, den Inoffiziellen Mitarbeitern jene hinzuzurechnen, die wie ein IM gearbeitet haben und konsequenterweise all die abzuziehen, die trotz formaler Erfassung „nicht wie ein IM gearbeitet haben“.85 Aber auch diese Feststellung setzt zunächst eine Verständigung auf Bewertungskriterien voraus. Hierfür seien im Folgenden Vorschläge gemacht und exemplarisch am Fall Stolpe ausgewertet.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Die Auswahl, Überprüfung und Gewinnung Inoffizieller Mitarbeiter war in der IM-Richtline 1/68 klar geregelt. Über diesen Prozess, der sich von der ersten Kontaktanbahnung bis zur abgeschlossenen „Werbung“ über mehrere Jahre hinziehen konnte, führte das MfS genaue Aufzeichnungen. An Ende einer erfolgreichen Rekrutierung hatte der Kandidat seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem MfS schriftlich oder mündlich zu bekunden und sich zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben zu verpflichten.86 Auch deshalb wird dem Vorliegen einer formalen Verpflichtungserklärung juristisch eine große Bedeutung beigemessen.87

Während im Allgemeinen schriftliche Verpflichtungen verlangt wurden, zeigten sich besonders in der Praxis des MfS im kirchlichen Umfeld deutliche Differenzen zu den eigenen normativen Vorgaben. Insbesondere auf schriftliche Verpflichtungserklärungen wurde häufig verzichtet, um das mühsam erarbeitete Vertrauensverhältnis nicht zu belasten.88 Auch mündliche Verpflichtungen wurden häufig nicht in einer Weise abgenommen, die dem IM-Kandidaten die Tragweite seiner Zusage bewusst werden ließen; hier erweist sich die Frage, ob der als IM geführten Person ihr Deckname bekannt war als geeignetes Hilfskriterium.89 In bestimmten Kirchenkreisen, die vom MfS nur schwer unterwandert werden konnten, genügte mitunter bereits die mündlich erklärte Bereitschaft zu regelmäßigen Gesprächen und die Erwartung des MfS verwertbare Informationen zu erhalten.90 In Einzelfällen kam auch die Methode eines schrittweisen Heranziehens zur Mitarbeit zum Einsatz. In diesem Fall bildete das konkludente Verhalten des Gegenübers und die erkennbare Bereitschaft zur Einhaltung der Konspiration die Grundlage einer IM-Registratur.91 In einigen Fällen wurden Personen deshalb ohne ihre Kenntnis als IM geführt.92 Die Wahl offensichtlicher Decknamen (z. B. den Vornamen) kann hierbei ein Indiz für unbekannte Registraturen sein.93 Die Forderung Kowalczuks, jene nicht zur Gesamtzahl der IM hinzuzuzählen, die nicht konkludent gehandelt haben, macht deutlich, dass die bloße Registrierung als IM kein hinreichendes Kriterium darstellt.

Die gesamte IM-Akte „Sekretär“ gilt als vernichtet. Folglich wurde auch keine Verpflichtungserklärung Stolpes gefunden. Im Untersuchungsausschuss verneinte der ehemalige Leiter der MfS-Abteilung XX/4 die Frage, ob Stolpe als IM geworben worden sei. Dennoch wurde 1964 ein IM-Vorlauf bei der BV Potsdam erfasst und 1970 an die Hauptabteilung XX übergeben und abgeschlossen. Alle mit seinem Fall befassten MfS-Mitarbeiter gaben an, dass Stolpe weder mündlich noch schriftlich verpflichtet wurde. Zwischenzeitlich geführte Kontaktgespräche, die Vergabe eines Decknamens sowie die Zuordnung zu insgesamt drei Führungsoffizieren sprechen aber für einen richtlinienkonformen Werbungsvorgang. Der Deckname „Sekretär“ sei nach Aussage des Führungsoffiziers Roßberg von ihm in Anlehnung an Stolpes Tätigkeit gewählt worden und diesem unbekannt gewesen. Das Fehlen entsprechend unterschriebener Schriftstücke stützt diese Aussage. Die hochrangige Kategorisierung (IMV, ab 1979 IMB) ist kein Indiz für eine wissentliche Kooperation.94

Einhaltung der Konspiration

Wie erwähnt, war die Einhaltung der Konspiration für das MfS von großer Bedeutung. Dies spiegelt sich in den Richtlinien wieder.95 So führte eine Dekonspiration in der Regel zu einer Beendigung des IM-Verhältnisses – und wurde daher häufig bewusst als Möglichkeit zum Ausstieg aus einem IM-Verhältnis genutzt.96 Entsprechende Verhaltensregeln waren auch in Kirchenkreisen bekannt. Allerdings waren die Anforderungen des MfS an kirchliche IM in Bezug auf die Konspiration häufig geringer. So plante man eine mögliche Dekonspiration ein, gestattete sie in Einzelfällen sogar gegenüber kirchlichen Vorgesetzten. Entsprechende Befunde lassen sich vor allem für die katholische Kirche feststellen, dürften aber auch auf die evangelischen Kirchen zutreffen, sofern die Informationsqualität eine Aufrechterhaltung der Mitarbeit rechtfertigte.97

Demgegenüber galten in der Kirche eindeutige Regeln in Bezug auf Gesprächskontakte zur Staatssicherheit. Entsprechende Verbote bzw. die explizite Ernennung von Gesprächsbeauftragten sind vor allem für die katholische Kirche dokumentiert.98 Aber auch in der evangelischen Kirche waren Gesprächskontakte zum MfS ohne kirchlichen Auftrag untersagt und über dennoch stattgefundene Gespräche umgehend kirchlichen Vorgesetzten Bericht zu erstatten.99 Im Widerspruch dazu stehen kircheninterne Aufforderungen, Gespräche mit staatlichen Stellen „auf allen Ebenen“ zu suchen, welche als Auftrag missverstanden werden konnten.100 In jedem Fall galten die Weitergabe vertraulicher, innerkirchlicher Informationen sowie eine Übermittlung zu persönlichen Zwecken oder zum Nachteil Dritter eindeutig als Überschreitung des kirchlichen Auftrags.101

Die Bewertungen in Bezug auf Stolpes Verhältnis zur Konspiration sind widersprüchlich. So gibt das Stolpe-Gutachten der Kirche an, dass dessen Kontakte allgemein wie auch in Einzelfällen bekannt gewesen seien, rügt aber zugleich, dass dieser die Kirchenleitung bewusst und nur unzureichend informiert habe.

Stolpe selbst sah sich als Mittler zwischen Staat und Kirche, gestand aber zugleich ein, keinen expliziten kirchlichen Auftrag besessen und verschlungene Verhandlunspfade102 genutzt zu haben. Seitens der Kirche seien ihm diesbezüglich keine Vorgaben gemacht worden.103

Nach Ansicht Neuberts waren Stolpes Gesprächskontakte zu offiziellen Stellen bereits in den siebziger Jahren einem größeren Kreis innerhalb der Kirche bekannt und wurden zum Teil heftig kritisiert, auch ohne dass man Gespräche mit dem MfS annahm.104 Sein ehemaliger Vorgesetzter Forck gab an, von Stolpes MfS-Kontakten nichts gewusst und diese allgemein missbilligt zu haben, nahm ihn aber vor Angriffen in Schutz.105

Vor dem Untersuchungsausschuss begründete Stolpe den Umstand, dass er keine inhaltlichen Aufzeichnungen zu seinen MfS-Gesprächen verfasst habe damit, dass diese ihn bei Auffinden in Schwierigkeiten hätten bringen können. Auch habe er die konspirative Arbeitsweise des MfS bewusst in Kauf genommen und deren Vorgaben akzeptiert, um seine Anliegen verfolgen zu können. Daher habe er sich auch in konspirativen Wohnungen getroffen. Die kirchlichen Regelungen zur Offenlegung von MfS-Kontakten habe er nicht auf sich bezogen, sei aber bei seinen Unterrichtungsversuchen auf Tabuisierungen seitens der Kirchenleitung gestoßen. Der Führungsoffizier Roßberg gab an, Stolpe habe die Kontakte unter Umgehung seines Büros organisiert. Zugleich sei das MfS aber davon ausgegangen, Stolpe würde seine Vorgesetzen unterrichten.106 Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass Stolpes MfS-Kontakte vornehmlich konspirativer Natur waren.

Motivation

Liegt nach den erstgenannten Kriterien eine bewusste und mit den Richtlinien des MfS im Wesentlichen in Einklang stehende Zusammenarbeit vor, so gilt es nach den Motiven für diese zu fragen. Das MfS unterschied hierbei zwischen Werbungen auf Grundlage der Überzeugung, des persönlichen bzw. materiellen Interesses, sowie zur „Wiedergutmachung“.107 Bei Letztgenannter dürfte es sich in der Praxis vorrangig um Werbungen in Drucksituationen gehandelt haben. Dies schließt auch die Angst vor den möglichen Folgen einer Ablehnung des Werbeversuchs ein.108

Prinzipiell bereitete das MfS Werbungen intensiv psychologisch vor, da eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit in weiten Teilen der Gesellschaft auf erhebliche Vorbehalte stieß und der Erfolg der Werbung somit nicht selbstverständlich war. Zugleich gab es auch eine signifikante Zahl an Personen, die Hoffnungen in den reformatorischen Einfluss des MfS setzten und hofften, in ihm eine wirksame Instanz für gesellschaftliche Verbesserungen zu finden. Seltener waren materielle Interessen vordergründig.109

Die Motivation des Kandidaten bei der Werbung wurde vom MfS in der Regel vermerkt. Jedoch geben diese Angaben nur unzureichende Auskunft über die tatsächliche Motivlage, die vom Führungsoffizier mitunter nicht erkannt werden konnte. Auch ist davon auszugehen, dass vor allem Werbungen unter Druck in den Unterlagen häufig als innere Erkenntnis des Kandidaten in die gesellschaftlichen Erfordernisse festgehalten wurde, da der werbende Offizier die Gesprächssituation anders wahrnahm oder seine persönliche Rolle bei der Werbung beschönigen wollte.110 Da es sich bei der Bewertung der Motivlage um eine abwägende und höchst moralbehaftete Entscheidung handelt, sind Aussagen des Betroffenen unbedingt mit einzubeziehen. Ebenso ist die Motivation des IM auch über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Nicht selten bereuten Informanten ihre Entscheidung und stellten die Zusammenarbeit schnell wieder ein, insbesondere dann wenn die Werbung unter Druck erfolgt war.111 Im Gegenzug ist auch festzustellen, dass die Vorbehalte gegen eine Zusammenarbeit mit dem MfS über die Dauer der Verbindung tendenziell abnahmen.112

Stolpe hat seine Motivlage umfassend dargelegt. Sie kann im Wesentlichen wie folgt zusammengefasst werden: Da er die Abhängigkeit der SED vom MfS erkannt habe und dieses in Einzelsituationen oft wirksamer als die Stellen von Staat und Partei aktiv werden konnte, habe er selbst den Kontakt zur Staatssicherheit gesucht. In Gesprächen mit dem MfS habe er konsequent die Position der Kirche vertreten und versucht, deren Handlungsspielräume zu erhalten und schrittweise zu erweitern. Auch sei es ihm darum gegangen, durch seine Beziehungen zum MfS Konfliktsituationen zu vermeiden. Hierbei habe er sich als gleichberechtigter Gesprächspartner empfunden und versucht, das MfS mit seinen eigenen Mitteln für sich zu nutzen.113

Akten über eine Werbung Stolpes liegen nicht vor. Insbesondere existieren keine Hinweise auf eine Drucksituation. Auch materielle Interessen sind unwahrscheinlich, da er erst spät größere Leistungen vom MfS erhielt. Denkbar sind psychologische Motive wie Geltungssucht.114 Die Erklärung, er habe über das MfS mehr erreichen können, ist insofern fraglich, als dass Stolpe ohnehin auch direkt mit höchsten Gremien wie der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED verhandelte.115

Annahme von Leistungen

Sowohl die Gesetze zur Überprüfung von Abgeordneten auf eine frühere Stasi-Tätigkeit als auch die Kriterien der genannten Autoren führen die Annahme von Leistungen (Geld, Sachgeschenke, Auszeichnungen, Aufwandsentschädigungen, persönliche Vergünstigungen) als formales Kriterium für eine aktive und wissentliche Zusammenarbeit mit dem MfS auf.116 Für das MfS stellte dies jedoch nur ein untergeordnetes Kriterium dar. So waren die Ausgaben für das IM-Netz im Allgemeinen sowie in Relation zum Apparat der hauptamtlichen Mitarbeiter gering.117 Oft wurde kein monatliches Festgehalt gezahlt, sondern Einmalzahlungen, Auszeichnungen und Sachgeschenke sporadisch zur Bindung der Inoffiziellen Mitarbeiter eingesetzt.118 Etwas anders stellt sich die Sachlage im Fall persönlicher Vergünstigungen dar. So versuchte das MfS durch die Förderung der beruflichen Karriere ihrer Inoffiziellen Mitarbeiter diese gezielt in leitende Funktionen zu manövrieren. In Kirchenkreisen setzte das MfS hierbei besonders auf Kirchenjuristen, da man sich hiervon einen wirksamen Zugriff auf das kirchliche Rechtssystem erhoffte und zugleich davon profitierte, dass für diesen Personenkreis die durch die Ordination eingegangene Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses nicht galt.119

Von kirchlicher Seite waren Geschenke über das Maß des Üblichen hinaus untersagt; Ausnahmen bedurften der Zustimmung des direkten Dienstvorgesetzten.120

Manfred Stolpe hat vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass ihm von Seiten des MfS keine Geld- bzw. Sachleistungen oder sonstige persönliche Vergünstigungen gewährt oder in Aussicht gestellt wurden. Allerdings konnten einige Sachgeschenke nachgewiesen werden. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um wertvolle antiquarische Bücher oder aufwändige Reproduktionen, jedoch keine Bargeldzahlungen. Der hohe Wert der Sachgeschenke (mehrere tausend Mark) war innerhalb der HA XX/4 ungewöhnlich. Stolpe selbst habe dies für private Geschenke Roßbergs gehalten und diese in Teilen rund drei Jahre nach ihrem Erhalt in den Besitz der Kirche überführt. Weitere von Roßberg genannte Geschenke konnten nicht belegt werden.121

Die größere Bedeutung ist der Verleihung des Verdienstordens der DDR an Manfred Stolpe im Jahr 1978 beigemessen worden. Die Auszeichnung geht zurück auf einen Befehl Erich Mielkes und betraf mehrere MfS-Mitarbeiter. Zur Begründung hieß es, der IM „Sekretär“ erhalte die Auszeichnung für „große Verdienste, hohe persönliche Einsatzbereitschaft und exakte Durchführung übertragener, komplizierter Aufgaben zur Sicherung des Vaterlandes […] und zur Erhaltung des Friedens“122. Uneinigkeit herrschte darüber, wo und durch wen Stolpe die Auszeichnung anlässlich des Jahrestages der DDR erhalten habe. Stolpe und Wiegand gaben an, diese sei durch den Staatssekretär für Kirchenfragen in dessen Diensträumen übergeben worden. Hingegen gab Roßberg zu Protokoll, er habe Stolpe während eines Treffens die Medaille nebst zugehöriger Prämie im Stolpe bekannten konspirativen Objekt „Wendenschloß“ übergeben. Spätere Recherchen ließen eine Verleihung durch Staatssekretär Hans Siegewasser unwahrscheinlich erscheinen, da dieser an jenem Tag terminlich eingeschränkt war. Zwar wurde die Auszeichnung über das MfS organisiert, jedoch war die zugehörige Urkunde vom Vorsitzenden des Ministerrats Willi Stoph unterschrieben, sodass nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob Stolpe die Urheberschaft des MfS für die Auszeichnung bekannt war.123

Auf Grund der sich widersprechenden Zeugenaussagen konnte kein Beleg dafür erbracht werden, dass Manfred Stolpe wissentlich Geschenke oder Auszeichnungen vom MfS erhalten hat. Gleichwohl muss attestiert werden, dass dieser die Zuwendungen zumindest unkritisch angenommen und damit bewusst gegen geltendes Kirchenbeamtenrecht verstoßen hat. Die Einflussnahmen des Oberkirchenrats Gerhard Lotz (IM „Karl“) deuten zudem darauf hin, dass Stolpe gezielt vom MfS gefördert wurde.124

Qualität und Quantität der weitergegebenen Informationen

Als wohl gewichtigstes Kriterium erweist sich die Frage nach der Qualität der durch die im IM-Verdacht stehende Person tatsächlich geliefert hat. Hierbei kann die Selbsteinschätzung, man habe keiner Person geschadet, nicht maßgeblich für die Bewertung sein. Auch banale Informationen konnten für die diffizilen Repressionspraktiken des MfS von „operativer Bedeutung“ sein, ohne dass dies aus den Akten ersichtlich ist. Gleichwohl muss nicht jede Information, die von MfS-Mitarbeitern als bedeutsam eingeschätzt wurde, dies auch in der Praxis gewesen sein. Deshalb ist die reine Quantität der überlieferten Akten nur von begrenzter Aussagekraft. So konnte ein einziger IM-Vorlauf bereits 100 Seiten umfassen, ohne dass letztendlich eine Zusammenarbeit erfolgt sein muss. Jedoch deuten häufige Treffen und eine große Anzahl an Berichten (jeweils über zehn pro Jahr) auf eine wissentliche und willentliche Zusammenarbeit hin. Gleiches gilt für eine lange Dauer der Zusammenarbeit, da das MfS bedeutungslose IM-Vorgänge in der Regel nach wenigen Jahren beendete.125

Als Besonderheit ist anzumerken, dass gerade sozial höher gestellte IM von kompromittierenden Formen der Informationsübermittlung wie z. B. das Anfertigen schriftlicher Berichte befreit wurden.126 Somit stellt das Fehlen handschriftlicher Berichte kein pauschales Entlastungskriterium dar.

Seitens der BStU wurden 1.261 Aktenseiten mit Bezug zum IM-Vorgang „Sekretär“ aufgefunden. Der Umfang der vernichteten IM-Akte ist nicht feststellbar. Die letzte Eintragung auf der Kerblochkarte zur Materialerfassung datiert auf den 9. November 1989. Zudem lässt die Aktenvernichtung vermuten, dass der Vorgang bis Januar 1990 noch nicht archiviert war.127 Zwischen Dezember 1969 und September 1970 sind 14 Treffen zwischen Stolpe und dem Führungsoffizier Buhl dokumentiert. Schwieriger gestaltet sich die qualitative Analyse. Während der Vernehmungen vor dem Untersuchungsausschuss gaben der MfS-Abteilungsleiter Wiegand sowie der Führungsoffizier Roßberg an, von Stolpe wichtige Informationen erhalten zu haben. Mehrfach sind auf diese Weise kirchliche Dokumente, darunter auch nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Beschlusspapiere, durch Manfred Stolpe übergeben worden. Während der Gespräche haben MfS-Mitarbeiter Aufzeichnungen angefertigt. Auch der Umstand, dass Informationen Stolpes unverzüglich an die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) des MfS weitergeleitet wurden, spricht für die große Bedeutung der Informationen.128

Dies steht im Widerspruch zu Aussagen Stolpes, wonach er im Wesentlichen dem MfS ohnehin bekannte Informationen weitergegeben habe. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, der Staatssicherheit kirchliche Sandpunkte, Motive und Interpretationen zu vermitteln. Er selbst habe keine Berichte verfasst, wohl aber faktisch Berichte diktiert129, indem er in den Gesprächen Anliegen der Kirche mehrmals wiederholt habe. Die Treffen mit MfS-Mitarbeiter hätten zudem keine Regelmäßigkeit besessen.130

Unabhängig von Stolpes Einschätzung muss angesichts der überlieferten Akten von einer intensiven Beziehung zwischen ihm und dem MfS ausgegangen werden. Auch finden sich in den überlieferten Unterlangen Hinweise darauf, dass die Informationen Stolpes für die Staatssicherheit von großer Bedeutung waren.

Einflussnahme gemäß der Erwartung des MfS

Selten beschränkte sich die Zusammenarbeit mit dem MfS auf die bloße Übermittlung von Informationen. Vielmehr versuchte das MfS über sein Netz an inoffiziellen Mitarbeitern verdeckt Einfluss zu nehmen. Im Umfeld der evangelischen Kirche bildeten die Synoden ein bedeutendes Operationsfeld.131 Nicht immer wurden diese Aufträge explizit formuliert sondern konnten auch in Form von Bitten oder Erwartungshaltungen an dem IM herangetragen werden. Diesem war es dabei kaum möglich eigene Forderungen zu stellen. Vielmehr hatte das Eingehen auf Wünsche seitens des MfS lediglich funktionalen Charakter. Walter Schilling spricht daher davon, dass Inoffizielle Mitarbeiter zweifellos der verlängerte Arm des Staatssicherheitsdienstes, jedoch gewiß nicht sein Kopf132 waren. Vieles spricht also dafür, die Beurteilung von MfS-Tätigkeiten anhand der Handlungswirksamkeit in Bezug auf die Zielvorgaben des MfS vorzunehmen. Dies schließt implizit die Forderung Schillings ein, IM dahingehend zu bewerten, ob diese die „Fronten“133 wechselten.

Die staatliche Erwartungshaltung an Stolpe war, dass dieser regimekritische Stimmen innerhalb der Kirche isoliere und eine Verbindung der Institution Kirche mit der politischen Opposition behindere. Diese sieht Rober F. Goeckel mit der Distanzierung zu kritischen Kirchenführern wie Werner Krusche und Hans-Joachim Fränkel, der Disziplinierung Oppositioneller wie Rainer Eppelmann und der Einbindung „progressiver“ Pfarrer erfüllt.134 Ehrhart Neubert dokumentiert zahlreiche weitere Situationen, in denen Stolpe die Position des Staates in die Kirche hineingetragen und oppositionelle Aktivitäten kirchlicher Basisgruppen behindert hat.135 In einem konkreten Fall wirft er Stolpe sogar die bewusste Schädigung eines Pfarrers vor.136

Im Gegenzug beansprucht Stolpe für sich, keine staatlichen Aufträge erhalten und kritische Kirchenmitgliedern wie Fränkel und Eppelmann verteidigt zu haben. Anders lautende Meldungen der Stasi seien unzutreffend. Vielmehr habe er im Namen der Kirche viel für Menschen in Not erreicht (Ausreisegenehmigung, Familienzusammenführungen, Haftentlassungen etc.) und damit insgesamt destabilisierend gewirkt.137

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass Manfred Stolpe in diversen Situation im Sinne des MfS wirksam wurde. Unklar ist, ob er im konkreten Auftrag der Staatssicherheit handelte oder deren Ziele nur zufällig kongruent mit jenen der von Stolpe vertretenden Kirchenleitung waren.

Fazit

Die MfS-Verstrickungen des ehemaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Manfred Stolpe wirkten in vielerlei Hinsicht prägend für den Umgang mit ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes. So waren Veröffentlichungen zu seiner Vergangenheit über einen Zeitraum von 20 Jahren Teil der medialen Berichterstattung. Die intensive Aufmerksamkeit, die dem „Fall Stolpe“ zu Teil wurde, zwangen Politik, Kirche und Justiz zu Urteilen darüber, wie die lückenhaften zu seiner Person überlieferten Stasi-Unterlagen zu bewerten sind. Nicht immer waren die dem Urteil zugrunde gelegten Kriterien klar, wie im Fall der kirchlichen Untersuchung von 1995. Manchmal wurden sie aber auch schlicht übergangen. So hätte Manfred Stolpe gemäß dem Sachverständigenurteil der Enquete-Kommission des Brandenburger Landtags aus 2011 auf Grundlage der formalen Überprüfungskriterien des Jahres 1991 sein Mandat niederlegen müssen. Jedoch blieb der Kommission aus politischen Gründen eine zeitgemäße historische Bewertung des Wirken Manfred Stolpes versagt.

Basierend auf den Erkenntnissen, die die zeitgeschichtliche Forschung seit den ersten aufsehenerregenden Veröffentlichungen Anfang der 1990er Jahre hervorgebracht hat, lassen sich jedoch Kriterien zur differenzierten Bewertung von IM-Tätigkeiten entwerfen, welche sowohl formale (Vorliegen einer Verpflichtungserklärung, Empfang von Leistungen, Quantität der weitergegebenen Informationen) wie auch inhaltliche Aspekte (Einstellung zur Konspiration, persönliche Motivation, Qualität der übermittelten Informationen und Handlungswirksamkeit) in die Bewertung einbeziehen. Zugleich kann gezeigt werden, dass die gängige Praxis des MfS im Umfeld der Kirchen spezifische Abwandlungen erfahren hat. Diese Abweichungen wirken sich auch auf die Bewertung der MfS-Kontakte Manfred Stolpes aus und lassen deshalb die Beurteilung seiner Stasi-Vergangenheit auf Grundlage der hier definierten Kriterien abwägend ausfallen.

Unbeschadet der unvollständigen Akten kann jedoch zweifelsfrei eine besondere Nähe Stolpes zur Staatssicherheit attestiert werden. Diese fand ihren Ausdruck in regelmäßigen konspirativen Treffen, in denen Stolpe der Staatssicherheit Informationen übermittelte, die diese wiederum für operativ bedeutsam hielt. Im Gegenzug erhielt er wertvolle Sachgeschenke. Gleichwohl können nicht alle Kriterien erwiesenermaßen als erfüllt gelten. Insbesondere kann die Frage, welche Motive Stolpe leiteten und welche konkreten Gegenleistungen er sich von seinen Kontakten zum MfS erhoffte nicht abschließend geklärt werden. Ebenso unklar bleibt, ob seine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst auf Grundlage einer formale Verpflichtung erfolgte.

Womöglich ist Manfred Stolpe aber damit gerade jener Kategorie an Personen zuzuordnen, die nach Kowalczuk „wie ein IM gearbeitet“ haben. Diese Ansicht vertrat Hans-Joachim Maaz bereits 1992:

„Einer wie Stolpe musste gar nicht erst ein IM werden, um ein IM zu sein. Seine und damit auch der Kirche machterhaltende Interessenlage entspricht haargenau dem Hauptinteresse der Staatssicherheit: Ruhe und Ordnung im Land, Disziplin und Gehorsam, Anerkennung der Obrigkeit und schnelle Beruhigung von Spannungen und Konflikten. Unruhestifter müssen isoliert und unter Kontrolle gebracht werden, keine destabilisierende Macht von unten!“138

Weiterführende Literatur

  • Auerbach, Thomas/Eisenfeld, Bernd/Vollnhals, Clemens u. a.: Hauptabteilung XX: Staatsapparat, Blockparteien, Kirchen, Kultur, „politischer Untergrund“. In: BStU (Hg.): Anatomie der Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Berlin 2008.
  • Engelmann, Roger: Zu Struktur, Charakter und Bedeutung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit. In: BStU (Hg.): BF informiert 3/1994, Berlin 1994.
  • Gieseke, Jens: Die Stasi 1945–1990, München 2011. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Henke, Klaus-Dietmar/Engelmann, Roger (Hg.): Aktenlage – Die Bedeutung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die Zeitgeschichtsforschung. Berlin 21995. Bestellen bei Amazon
  • Kowalczuk, Ilko-Sascha: Stasi konkret – Überwachung und Repression in der DDR. München 2013. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Müller-Enbergs, Helmut: Warum wird einer IM? – Zur Motivation bei der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. In: Behnke, Klaus/Fuchs, Jürgen (Hg.): Zersetzung der Seele – Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi. Hamburg 1995, S. 102–129. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Müller-Enbergs, Helmut (Hg.): Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Teil 1: Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, Berlin 1996. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Müller-Enbergs, Helmut (Hg.): Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Teil 3: Statistiken, Berlin 2008. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Neubert, Ehrhart: Abschlußbericht des Stolpe-Untersuchungsausschusses. Köln 1994. Bestellen bei Amazon
  • Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition in der DDR 1949–1989. Bonn 22000. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon
  • Reuth, Ralf Georg: IM „Sekretär“ – Die „Gauck-Recherche“ und die Dokumente zum „Fall Stolpe“. Frankfurt a. M. 21992. Bestellen bei Amazon
  • Rüdiger, Gisela/Catenhusen, Hanns-Christian: Personelle Kontinuitäten und Elitenwandel in Landtag, Landesregierung und -verwaltung des Landes Brandenburg. Gutachten für die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ des Brandenburger Landtags, Potsdam 32012.
  • Stolpe, Manfred: Schwieriger Aufbruch. Berlin 1992. Bestellen bei Amazon
  • Vollnhals, Clemens (Hg.): Die Kirchenpolitik von SED und Staatssicherheit. Berlin 1996. Bestellen bei Buchhandlung89 Bestellen bei Amazon


Einzelnachweise

  1. So führt beispielsweise der Historiker Jens Gieseke in seinem 2011 erschienenen Standardwerk „Die Stasi“ den IM „Sekretär“ als Beispiel bekannter Inoffizieller Mitarbeiter auf. Von ähnlicher Bedeutung ist wohl lediglich der Fall des Rechtsanwalts und Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, welchem vorgeworfen wird, unter dem Decknamen „Notar“ jahrelang inoffiziell mit dem MfS zusammengearbeitet zu haben.
  2. Manfred Stolpe: Schwieriger Aufbruch. Berlin 1992.
  3. Gisela Rüdiger, Hanns-Christian Catenhusen: Personelle Kontinuitäten und Elitenwandel in Landtag, Landesregierung und -verwaltung des Landes Brandenburg. In: Brandenburger Landtag (Hg.): Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“, Potsdam 32012, S. 97.
  4. Vgl. Ralf Georg Reuth: IM „Sekretär“ – Die „Gauck-Recherche“ und die Dokumente zum „Fall Stolpe“. Frankfurt a. M. 21992, S. 23f.
  5. Darunter der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel, CSU-Generalsekretär Erwin Huber, der sächsische Justizminister Steffen Heitmann sowie der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus von Berlin Uwe Lehman-Brauns.
  6. Vgl. Reuth: IM, S. 25–29. Zu den populären Unterstützern Stolpes zählten demnach: Willy Brandt, Helmut Schmidt, Johannes Rau, Björn Engholm, Wolfgang Thierse (alle SPD), Otto Graf Lambsdorff (FDP), Peter Michael Diestel (CDU) sowie Generalsuperintendent Günter Krusche.
  7. Vgl. Manfred Stolpe: „Man bekam einen Anruf…“. In: Der Spiegel 4/1992, S. 22–27.
  8. Unbekannter Autor: „Einer im Niemandsland“. In: Der Spiegel 8/1992, S. 25.
  9. Vgl. Reuth: IM, S. 32f.
  10. Vgl. ebd., S. 38–50.
  11. Vgl. BStU: Rechercheergebnisse zum IM „Sekretär“. Dok. in: Reuth: IM, S. 152f. sowie Joachim Gauck: „Die Akten waren das Handwerkszeug“. In: Der Spiegel 9/1992, S. 30f.
  12. Vgl. Reuth: IM, S. 43.
  13. Vgl. OVG Berlin, 8 B 91/93 vom 7.7.1997. Das Verfahren wurde später übereinstimmend auf Kosten Stolpes eingestellt.
  14. Vgl. Unbekannter Autor: Beweglicher Mensch. In: Der Spiegel 32/1992, S. 37f.
  15. Vgl. Unbekannter Autor: Bei Preußen und Sachsen. In: Der Spiegel 26/1992, S. 35f.
  16. Vgl. Jan Wielgohs, Helmut Müller-Enbergs: Birthler, Marianne. In: Dies. u. a. (Hg.): Wer war wer in der DDR? – Ein Lexikon ost-deutscher Biographien, Berlin 52010.
  17. Vgl. Frank Decker, Viola Neu (Hg.): Handbuch der deutschen Parteien. Wiesbaden 2007, S. 191.
  18. Vgl. Decker/Neu: Handbuch, S. 191f.
  19. Vgl. Unbekannter Autor: Kurz notiert. In: Horch und Guck 4/2002, S. 72. Wortlaut des Offenen Briefes.
  20. Vgl. Johann Legner: Dicke Luft in Enquete-Kommission. In: Potsdamer Neueste Nachrichten vom 6.6.2011, S. 18.
  21. Darunter Wolfgang Schnur (Demokratischer Aufbruch), Ibrahim Böhme (SPD) und Lothar De Maizière (CDU).
  22. Nach kontroversen Debatten einigte man sich auf den Geistlichen Karl-Heinz Ducke und Günter Bransch.
  23. Abschlussbericht vom 29.11.1991. Zit. n. Rüdiger/Catenhusen: Kontinuitäten, S. 97.
  24. Vgl. Rüdiger/Catenhusen: Kontinuitäten, S. 87–97, 119f.
  25. Zu diesem Zeitpunkt war noch unbekannt, dass das MfS auch Bisky als IMA „Bienert“ und GMS „Klaus Heine“ geführt hatte.
  26. Vgl. Reuth: IM, S. 29-50.
  27. Der abweichende Bericht der Abgeordneten Christel Fiebinger behandelte nur das Verhältnis von Staat und Kirche in der DDR.
  28. Vgl. Rüdiger/Catenhusen: Kontinuitäten, S. 121f.
  29. Vgl. ebd.
  30. Landtag Brandenburg, 1. WP, DS 1/3098, S. 2.
  31. Vgl. Rüdiger/Catenhusen: Kontinuitäten, S. 13–15.
  32. Vgl. Landtag Brandenburg (Hg.): Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“.
  33. Vgl. Landtag Brandenburg, 5. WP, P-EK1 5/11 sowie ders., 5. WP, P-EK1 5/13.
  34. Vgl. Rüdiger/Catenhusen: Kontinuitäten, S. 87.
  35. Ebd., S. 122.
  36. Vgl. Landtag Brandenburg, 5. WP, P-EK1 5/13, S. 3.
  37. Vgl. Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zum Vorermittlungsverfahren Dr. Manfred Stolpe vom 31.3.1995. Dok. in: Vollnhals, Clemens (Hg.): Die Kirchenpolitik von SED und Staatssicherheit, Berlin 1996, S. 207–210, hier S. 207 sowie Reuth: IM, S. 51.
  38. Ebd., S. 208.
  39. Vgl. ebd., S. 208–210.
  40. Vgl. Walter Schilling: Die „Bearbeitung“ der Landeskirche Thüringen durch das MfS. In: Vollnhals: Kirchenpolitik, S. 191–200, hier S. 191–193.
  41. Vgl. Clemens Vollnhals: Zugleich Helfer der Opfer und Helfer der Täter? Gegenwärtige und historische Sperren für die evangelische Kirche bei der Aufar-beitung ihrer DDR-Vergangenheit. In: ders.: Kirchenpolitik, S. 434–446, hier S. 437f.
  42. Vgl. Clemens Vollnhals: Zugleich Helfer der Opfer und Helfer der Täter? Gegenwärtige und historische Sperren für die evangelische Kirche bei der Aufar-beitung ihrer DDR-Vergangenheit. In: ders.: Kirchenpolitik, S. 434–446, hier S. 437f.
  43. Vgl. Schilling, Walter: Die „Bearbeitung“ der Landeskirche Thüringen durch das MfS. In: Vollnhals, Clemens (Hg.): Die Kirchenpolitik von SED und Staatssicherheit, Berlin 1996, S. 211–266, hier S. 212.
  44. Ralf Merkel: Der „Fall“ Stolpe – Die andere Seite der Medaille. In: Horch und Guck 2/1992, S. 39–42, hier S. 42.
  45. Vgl. Hans-Joachim Maaz: Robin Hood für Brandenburg. In: Der Spiegel 42/1992, S. 83–92, hier S. 92.
  46. Ebd.
  47. Vgl. Georg Herbstritt: Juristische Aufarbeitung von Unrecht. In: Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik 2010.
  48. § 6 Abs. 4 Satz 2 StUG.
  49. Vgl. OVG Berlin, 8 B 91/93 vom 7.7.1997.
  50. BVerfG, 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005, Abs. 4.
  51. Ebd., Abs. 31.
  52. Vgl. ebd.
  53. Vgl. Roger Mann: Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? In: AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht 1/2008, S. 6–13 sowie Presseerklärung des Bürgerbüro e. V. vom 18. November 2005: Bundesverfassungsgericht verfehlt erneut die Rechtsgrundlagen des wiedervereinten Deutschlands.
  54. Weisung Schwanitz‘ an die Leiter der Bezirksämter vom 22.11.1989. Zit. n. Roger Engelmann: Zu Struktur, Charakter und Bedeutung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit. In: BStU (Hg.): BF informiert 3/1994, Berlin 1994, S. 51.
  55. Vgl. ebd.
  56. Vgl. Kowalczuk, Ilko-Sascha: Stasi konkret – Überwachung und Repression in der DDR. München 2013, S. 354.
  57. Vgl. Engelmann, Roger: Zu Struktur, Charakter und Bedeutung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit. In: BStU (Hg.): BF informiert 3/1994, Berlin 1994, S. 51.
  58. Vgl. Neubert, Ehrhart: Abschlußbericht des Stolpe-Untersuchungsausschusses, Köln 1994, S.122. Die IM-Akte besteht für gewöhnlich aus drei Teilen: der Personalakte mit Informationen und Einschätzungen zur Person, seiner Werbung sowie Verpflichtung, der Arbeitsakte mit Berichten des IM und Treffberichten seines Führungsoffiziers sowie die Beiakte zur Personalakte mit Belegen über Geld und Sachwerte, die der IM erhalten hat. Siehe hierzu: Engelmann: Struktur, S. 28.
  59. Vgl. ebd., F16-Karteikarten enthalten Grunddaten aller Personen, die vom MfS erfasst wurden. Diese lässt jedoch noch keine Rückschlüsse zu, in welchem Kontext (z.B. im Rahmen einer Tätigkeit für oder Bearbeitung durch das MfS) diese erfolgt ist. Siehe hierzu: Engelmann: Struktur, S. 38f.
  60. Vgl. ebd., S. 126. F22-Karteikarten enthalten wesentliche Informationen zur MfS-internen Verwaltung des IM-Vorgangs. Zur Erhöhung der internen Konspiration wurden Details der IM-Aktivität einer separaten Karteikarte (F22a) vermerkt. Die vollständige F22-Karteikarte ergibt sich durch Hinzuziehung der F22a-Karteikarte, welche jedoch im Fall Stolpe ebenfalls als vermisst gilt. Siehe hierzu: Engelmann: Struktur, S. 39.
  61. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 122–159.
  62. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 137 sowie Reuth: IM, S.158–188.
  63. Vgl. Roger Engelmann: Zum Quellenwert der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit. In: Henke, Klaus-Dietmar/Engelmann, Roger (Hg.): Aktenlage – Die Bedeutung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die Zeitgeschichtsforschung, Berlin 21995, S. 23–39, hier S. 23.
  64. Vgl. Ulrich Schröter: Das leitende Interesse des Schreibenden als Bedingungsmerkmal der Verschriftlichung – Schwierigkeiten bei der Auswertung von MfS-Akten. In: Henke/Engelmann: Aktenlage, S. 40–46, hier S. 40.
  65. Vgl. Engelmann: Quellenwert, S. 30–33.
  66. Vgl. ebd.
  67. Engelmann, Quellenwert, S. 39.
  68. Engelmann: Struktur, S. 4.
  69. Vgl. Engelmann: Quellenwert, S. 36f.
  70. Vgl. Schröter: Interesse, S. 41.
  71. Vgl. Kowalczuk: Stasi, S. 237.
  72. Vgl. Clemens Vollnhals: Die kirchenpolitische Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit. In: ders.: Kirchenpolitik, S.79–119, hier S. 99. Mit Stand vom März 1996 waren lediglich 20 Fälle bekannt, in denen völlig unbeteiligte Personen entgegen dienstlicher Vorschriften als IM geführt wurden. Dies entsprach 0,02 Prozent der beauskunfteten IM-Fälle.
  73. Vgl. Bernd Schäfer: „Inoffizielle Mitarbeiter“ und „Zusammenarbeit“ – Zur Differenzierung von MfS-Unterlagen im Bereich der katholischen Kirche. In: Henke/Engelmann: Aktenlage, S. 47–55, hier S. 55.
  74. Reuth: IM, S. 46.
  75. Vgl. Fritz Arendt: Probleme des Zugangs zu den Unterlagen des MfS aus regionaler Sicht. In: Henke/Engelmann: Aktenlage, S. 237–240, hier S. 239.
  76. Vgl. Schröter: Interesse, S. 43f.
  77. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 47.
  78. Vgl. Unbekannter Autor: Ermittlungen gegen Stolpe eingestellt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.7.1999, S. 4.
  79. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 44.
  80. Vgl. Kowalczuk: Stasi, S. 212f., 235f.
  81. Vgl. ebd.
  82. Vgl. Schilling: Bearbeitung, S. 245.
  83. Vgl. Schäfer: Mitarbeiter, S. 55.
  84. Vgl. Jürgen Haschke: Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen. In: Horch und Guck 1/1995, S. 66–78.
  85. Kowalczuk: Stasi, S. 235.
  86. Vgl. Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Siche-rung der Deutschen Demokratischen Republik. Dok. in: Müller-Enbergs: Richtlinien, S. 242–282, hier S. 269.
  87. Gerichte sehen aber im bloßen Vorliegen einer formalen Verpflichtung regelmäßig kein hinreichendes Kriterium für eine IM-Tätigkeit. Vielmehr sei eine Willensentscheidung erforderlich. (Vgl. BAG, 2 AZR 483/95.)
  88. Vgl. Christoph Stier: „Um der Kirche willen“ – Regelüberprüfung und kirchenleitendes Handeln in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. In: Vollnhals: Kirchenpolitik, S. 415–434, hier S. 418.
  89. Vgl. Schäfer, Mitarbeiter, S. 49 sowie Haschke: Empfehlungen, S. 75.
  90. Vgl. Schäfer, Mitarbeiter, S. 47–50.
  91. Vgl. Vollnhals: Abteilung, S. 110.
  92. Vgl. Stier: Kirche, S. 418.
  93. Vgl. Schilling: Bearbeitung, S. 214.
  94. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 128–136. Zu den verschiedenen IM-Typen s. Kowalczuk: Stasi, S. 220–227.
  95. Vgl. Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GSM). Dok. in: Müller-Enbergs: Richtlinien, S. 305–373, hier S. 325f.
  96. Vgl. Jens Gieseke: Die Stasi 1945– 1990, München 2011, S. 132f. Allein 1988 verlor das MfS so rund drei Prozent seines IM-Bestandes.
  97. Vgl. Schäfer: Mitarbeiter, S. 49f. Ein analoges Beispiel für die ev. Kirche findet sich bei Schilling: Bearbeitung, S. 236.
  98. Vgl. Dieter Grande, Bernd Schäfer: Interne Richtlinien und Bewertungsmaßstäbe zu kirchlichen Kontakten mit dem MfS. In: Vollnhals: Kirchenpolitik, S. 388–404, hier S. 388–393.
  99. Vgl. Ehrhart Neubert: Die Instrumentalisierung von Theologie und Kirchenrecht durch das MfS. In: Vollnhals, Kirchenpolitik, S. 329–352, hier S. 330.
  100. Vgl. ebd., S. 332.
  101. Vgl. Schäfer: Mitarbeiter, S. 53.
  102. Stolpe: Aufbruch, S. 96.
  103. Vgl. ebd. S. 96, 112–130.
  104. Vgl. Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition in der DDR 1949–1989, Bonn 22000, S. 333.
  105. Vgl. Reuth: IM, S. 50, sowie Rüdiger/Catenhusen: Kontinuitäten, S. 129f.
  106. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 124–131.
  107. Vgl. Richtlinie 1/68, S. 265–267.
  108. Vgl. Helmut Müller-Enbergs: Warum wird einer IM? – Zur Motivation bei der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. In: Klaus Behnke, Jürgen Fuchs (Hg.): Zersetzung der Seele – Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi. Hamburg 1995, S. 102–129, hier S. 117.
  109. Vgl. ebd., S. 110-113.
  110. Vgl. ebd., S. 117f.
  111. Vgl. Gieseke: Stasi, S. 133.
  112. Vgl. Müller-Enbergs: Motivation, S. 121f.
  113. Vgl. Stolpe: Aufbruch. Siehe hierbei vor allem die S. 92–98, 104, 112-116, 121–123 sowie 132–137.
  114. Zu individualpsychologischen Motiven siehe Vollnhals: Abteilung, S. 110.
  115. Vgl. Vollnhals: Abteilung, S. 134.
  116. Vgl. Deutscher Bundestag (Hg.): Überprüfung auf eine Stasi-Tätigkeit in der DDR.
  117. Vgl. Vollnhals: Abteilung, S. 104.
  118. Vgl. ebd.
  119. Vgl. Thomas Auerbach, Bernd, Eisenfeld, Clemens Vollnhals u. a.: Hauptabteilung XX: Staatsapparat, Blockparteien, Kirchen, Kultur, „politischer Untergrund“. In: BStU (Hg.): Anatomie der Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Berlin 2008, S. 94.
  120. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 192–195.
  121. Vgl. ebd., S. 192–194, 199.
  122. Befehl Nr. K 3612/78 des Ministers vom 7.10.1978. Zit. n.: Neubert: Abschlußbericht, S. 161.
  123. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 161–171. Zu den terminlichen Überschneidungen an jenem Tag siehe auch: Unbekannter Autor: Nackter Kaiser. In: Der Spiegel 12/1994, S. 36–38 sowie FAZ vom 23.7.1999 (Fn. 78).
  124. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 141. Zur IM-Vergangenheit Lotz‘ siehe auch Neubert: Instrumentalisierung, S. 334–336.
  125. Vgl. Haschke: Empfehlungen, S. 77f. sowie Schilling: Bearbeitung, S. 247.
  126. Vgl. Tobias Wunschik: Diskussion. In: Henke/Engelmann: Aktenlage, S. 77–80, hier S. 79.
  127. Vgl. Gerhard Besier: Die Rolle des MfS bei der Durchsetzung der Kirchenpolitik der SED. In: Henke/Engelmann: Aktenlage, S. 98–117, hier S. 113.
  128. Vgl. Neubert: Abschlußbericht, S. 131–140, 200.
  129. Stolpe: Aufbruch, S. 127.
  130. Vgl. Stolpe: Aufbruch, S. 125–130.
  131. Vgl. Schröter: Bearbeitung, S. 194–199.
  132. Schilling: Bearbeitung, S. 215.
  133. Ebd., S. 246.
  134. Vgl. Robert F. Goeckel: Thesen zu Kontinuität und Wandel in der Kirchenpolitik der SED, übersetzt aus dem Englischen von Martin Georg Goerner. In: Vollnhals: Kirchenpolitik, S. 29–58, hier S. 40–57.
  135. Vgl. Neubert: Geschichte. Siehe hier vor allem die S. 251, 265, 277–282, 355–357, 408–410, 475f. sowie 775–779.
  136. Vgl. Neubert: Kirchenrecht, S. 340f.
  137. Vgl. Stolpe: Aufbruch, S. 131–139.
  138. Maaz: Robin Hood, S. 85.

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