Gisela Gneist (1930–2007) im Fokus erinnerungspolitischer Auseinandersetzungen

Der nachfolgende Beitrag erschien zuerst in der Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat der Freien Universität Berlin.

Vorbemerkung

Die Oranienburger Stadtverordnetenversammlung hat am 22. Juni 2020 die Benennung mehrerer Straßen im neuen Wohngebiet „Am Aderluch“ beschlossen. Dem Beschluss zugrunde lag ein Konzept, mit dem stellvertretend durch ausgewählte Frauenschicksale der wechselhaften Geschichte Oranienburgs vom späten 19. bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gedacht werden sollte. Neben dem politischen Wirken von Frauen wollte sich die Straßenbenennungskommission gleichsam der besonderen Verantwortung der Stadt als zentralen Ort der nationalsozialistischen Verfolgung annehmen. Diesem Leid sollte mit Rosa Broghammer und Galina Romanowa stellvertretend gedacht werden. An die Schicksale politischer Verfolgung nach 1945 sollte mit einer Straßenbenennung nach der ehemaligen Speziallagerinsassin und langjährigen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen, Gisela Gneist erinnert werden.

Gegen eben diese Straßenbenennung wurde seitens der Gedenkstätte Sachsenhausen Einwand erhoben. Dieser richtete sich einerseits gegen eine befürchtete Relativierung der NS-Verbrechen durch die Benennung einer Straße nach einer stalinistisch Verfolgten in räumlicher Nähe zum ehemaligen Konzentrationslager sowie an einem historisch mit den NS-Verbrechen verbundenen Ort. Andererseits fokussierte er sich im weiteren Verlauf zunehmend auf die Person Gisela Gneists selbst. In der Folge wurden durch Dritte in den Medien massive, unbelegte Vorwürfe erhoben, die hier aus eben diesem Grund nicht wiedergegeben werden sollen. Um die Vorwürfe zu untersuchen und die eigene Kritik auf eine zusätzliche wissenschaftliche Grundlage zu stellen, gab die Gedenkstätte ein Gutachten beim Institut für Zeitgeschichte München Berlin (IfZ) in Auftrag, welches die Person Gisela Gneist näher beleuchten sollte. Dieses liegt nunmehr von Prof. Dr. Frank Bajohr und Prof. Dr. Hermann Wentker unter dem Titel „Gisela Gneist und die Erinnerungskultur nach 1989/90“1 vor und mit dessen Inhalt soll sich im weiteren Verlauf näher auseinandergesetzt werden.

Es geht hierbei nicht darum, die Streitigkeiten um die Straßenbenennung weiter zu vertiefen, indem dem Gutachten von Prof. Dr. Bajohr und Prof. Dr. Wentker ein „Gegengutachten“ gegenübergestellt wird. Dennoch sind einige kritische Anmerkungen zum Verständnis und zur Einordnung notwendig, um der Person Gisela Gneists in Gänze gerecht zu werden. Sie verdeutlichen zugleich, dass sich die Stadtverordneten ihre Entscheidung keineswegs leichtgemacht haben. Vielmehr soll anhand ausgewählter Passagen des Gutachtens dargestellt werden, wie schwierig sich die Bewertung von Biografien in ihrer Gesamtheit sowie im Spannungsfeld erinnerungspolitischer Auseinandersetzungen gestaltet und vor welche Herausforderungen die Straßenbenennungskommission der Stadt Oranienburg gestellt war und ist. Der nachfolgende Text soll daher nicht das Ende der kritischen Auseinandersetzung, sondern vielmehr die Einladung zu einem offenen, kritischen aber zugleich fairen Dialog darstellen.

Gisela Gneist im Alter von 17 Jahren

Einschätzung zum Wirken Gisela Gneists vor 1945

Insgesamt enthält das Gutachten nur wenig Informationen zum Wirken Gisela Gneists vor 1945, was insofern wenig verwunderlich ist, als dass Frau Gneist bei Kriegsende gerade einmal 15 Jahre alt war. Im Gutachten wird ausgeführt:

„1940 trat sie dem BDM bei; mit 12 Jahren, also 1942, wurde sie Jungmädelführerin.“2

Diese Aussage ist zwar formal korrekt aber insoweit problematisch, als dass sie suggeriert, Gisela Gneist sei aus freien Stücken im Alter von zehn Jahren dem „Bund deutscher Mädel“ (BDM) – konkreter dem Jungmädelbund – beigetreten. Selbst wenn dem so gewesen wäre, müsste man grundsätzlich hinterfragen, inwieweit man dies angesichts ihres damals jungen Alters überhaupt als freie und bewusste Entscheidung interpretieren darf. Tatsächlich war jedoch seit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ vom 1. Dezember 1936 die Mitgliedschaft im Jungmädelbund für Mädchen ab dem 10. Lebensjahr sogar verpflichtend; eine Nicht-Anmeldung stand unter Strafe.3

Auch der Hinweis darauf, dass sie „Jungmädelführerin“ gewesen sei, kann den Eindruck erwecken, dass sie dort in besonderer Leitungsfunktion tätig gewesen sei oder sich anderweitig in besonderem Maße hervorgetan habe. Hierfür liefert das Gutachten jedoch keinen Beleg. Bei „Jungmädelführerinnen“ handelte es sich meist um ältere Mädchen innerhalb einer Jungmädelgruppe. Da der Jungmädelbund auf Mädchen im Alter von zehn bis 13 Jahren beschränkt war (ab dem 14. Lebensjahr begann die Pflichtmitgliedschaft im BDM4), ist es jedoch ebenso denkbar, dass sie lediglich in diese Funktion „hineingewachsen“ ist. Gisela Gneist selbst gab an, dass sie auf Grund ihrer sportlichen Aktivitäten und Erfolge zur „Jungmädelführerin“ ernannt worden sei; ein Hervortun durch politische Agitation sei ihr nach eigener Aussage schon aufgrund ihres kindlichen Alters gar nicht möglich gewesen.5

Daher bewerteten die Gutachter zudem den retrospektiven Blick Gisela Gneists auf ihre eigene Jugend im Nationalsozialismus:

„Auch im Hinblick auf ihre eigene Person war sie zu einer (selbst-)kritischen Reflexion nicht bereit. So räumte sie in einem lebensgeschichtlichen Interview mit einer Mitarbeiterin des US Holocaust Memorial Museums 2001 zwar ein, in der NS-Zeit als Jungmädelführerin des Bundes Deutscher Mädel (BDM) fungiert zu haben, schilderte ihre Tätigkeit jedoch rückblickend als unpolitisches Idyll, in dem man ‚viel gesungen‘, ‚gebastelt‘ und ‚Sport gemacht‘, aber von Verbrechen ‚nichts gewusst‘ habe.“6

Zweifelsohne wird in diesen, im Rahmen eines Zeitzeugeninterviews geschilderten Eindrücken keine reflektierte und differenzierte Sicht auf die Institution der Hitlerjugend und ihre Indoktrinationsfunktion im NS-Staat deutlich. Gleichwohl handelt es sich hierbei um eine keineswegs untypische Äußerung von Vertretern ihrer Generation. Diese kann – je nach individuellem Erfahren – entweder der Versuch einer relativierenden Entschuldigung für die eigene Passivität oder gar Verstrickung in der Zeit des Nationalsozialismus, oder aber ein Ausdruck tatsächlicher kindlicher Unkenntnis sein. Frau Gneist reklamierte letzteres in ihrem Zeitzeugeninterview für sich.7 Dass ihr die Verbrechen des Nationalsozialismus gänzlich entgangen seien, behauptete sie jedoch nicht. So schildert sie im selben Interview ihre kindlichen Erinnerungen an die Reichspogromnacht in Wittenberge. Ebenso beschrieb sie eine Begegnung mit KZ-Häftlingen in Plau gegen Ende April 1945, gab aber zugleich an, dass sie nicht gewusst habe, um was für Menschen es sich dabei gehandelt habe – was sie in der Rückschau „bedauere“8, da sie nicht wisse, wie sie mit dieser Kenntnis reagiert hätte. Auch die Hitler-Verehrung innerhalb der HJ findet in ihrem Zeitzeugeninterview zumindest Erwähnung.9

Weitere Hinweise zur Einstellung Gisela Gneists gegenüber dem Nationalsozialismus enthält das Gutachten nicht. Stattdessen wird die Mitgliedschaft der Eltern in der NSDAP oder NS-Massenorganisationen in dem Gutachten thematisiert:

„Über ihren Vater (Jahrgang 1904) ist nicht viel bekannt, außer dass er bereits „früh“, also wohl noch vor 1933, in die NSDAP eintrat. Die Mutter, geboren 1906, war Mitglied in der NS-Frauenschaft. […] Ihr Vater habe sich der NSDAP ‚sehr früh schon‘ angeschlossen, weil ihm wirtschaftlich ‚das Wasser bis zum Hals‘ gestanden habe. Auch dies wirkt als Erklärung zweifelhaft, bot doch die NSDAP ihren frühen Mitgliedern vor der Machtübernahme keinerlei wirtschaftliche Vorteile, sondern verlangte ihnen im Gegenteil sogar materielle Opfer ab.“10

Diese Aussage ist zwar zutreffend, missversteht die Aussage von Frau Gneist allerdings. So sagte sie in selbigem Interview, dass ihr Vater lange arbeitslos gewesen sei und erhebliche Mietschulden angehäuft habe. Von den Nationalsozialisten erhoffte er sich – wie viele Deutsche – eine Besserung der wirtschaftlichen Lage.11 Leitende Funktionen innerhalb der Partei oder NS-Massenorganisationen scheinen die Eltern jedoch nicht bekleidet zu haben, zumindest erwähnt das Gutachten diesbezüglich nichts.

Ganz unabhängig davon ist Gisela Gneist die elterliche Gesinnung – welcher Art auch immer sie gewesen sein mag – ohnehin nicht anzulasten. Insofern bleibt fragwürdig, warum dieser Umstand überhaupt im Gutachten erwähnt wird.

Gisela Gneist nach ihrer Entlassung

Einschätzung zum Wirken Gisela Gneists nach 1945

Gisela Gneist gab an, dass die Gründung der später vom NKWD verhafteten Vereinigung auf eine Begegnung in einer antifaschistischen Jugendgruppe zurückgegangen sei. Diese Antifa-Jugendgruppe sei von einem ehemaligen HJ-Führer geleitet worden, woraufhin sich unter den Jugendlichen in Wittenberge Protest geregt habe. Hieraus sei der Entschluss erwachsen, eine demokratische Partei zu gründen.12

Ende 1945 wurden die Jugendlichen verhaftet und im Februar 1946 vor ein sowjetisches Militärtribunal (SMT) gestellt. Wegen der „Bildung einer konterrevolutionären Vereinigung“ wurden neun der insgesamt 29 Inhaftierten zum Tode verurteilt und dieses Urteil in drei Fällen vollstreckt.13 Alle anderen bekamen Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren in Arbeits- und Erziehungslagern. Neun von ihnen verstarben an den unmenschlichen Bedingungen in den sowjetischen Speziallagern.14 Konkret zum Schicksal von Gisela Gneist nach Kriegsende vermerkt das Gutachten:

„Dort [Wittenberge] schloss sie sich einer Gruppierung an, die die Gründung einer Partei mit dem Namen ‚Deutsche Nationaldemokratische Partei‘ plante. Ende 1945/Anfang 1946 flog die antisowjetische Gruppe auf, und deren Mitglieder kamen zunächst in deutsche, anschließend in sowjetische Haft. Gisela Dohrmann wurde am 29. oder 30. Dezember 1945 zunächst von der deutschen Polizei verhaftet, im Wittenberger Gefängnis verhört und später der sowjetischen Geheimpolizei übergeben. Über Perleberg kam sie am 5. Januar 1946 nach Brandenburg an der Havel, wo sie und die anderen Gruppenmitglieder weiter verhört wurden. Hier eröffnete am 5. Februar das Sowjetische Militärtribunal gegen die Wittenberger Gruppe die Verhandlung; angeklagt wurden die Beschuldigten auf der Grundlage von Artikel 58, Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches (konterrevolutionäre Tätigkeit). Am 9. Februar erfolgte die Verurteilung: Gisela Dohrmann erhielt zehn Jahre Lagerhaft. Zunächst wurde sie ins Zuchthaus Alt-Strelitz verbracht, das allerdings völlig überbelegt war. Mitte September 1946 wurde sie in das sowjetische Speziallager Nr. 7 verlegt, das die Baracken des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen nutzte. Hier verbrachte sie unter erbärmlichen Bedingungen die folgenden Jahre, bis sie am 21. Januar 1950 im Zuge der Auflösung der sowjetischen Speziallager entlassen wurde.“15

Nach Auffassung der Gutachter „drängen sich hinsichtlich des politischen Vorlebens und der Tätigkeit der Mitglieder [der Jugendgruppe] rückblickend kritische Fragen auf“16. Dies beginne mit dem „schillernden“17 Namen „Deutsche Nationaldemokratische Partei“18. So schließen die Gutachter – wohl entsprechend der heute verbreiteten Konnotation des Nationalbegriffs – es habe sich hierbei mutmaßlich um eine chauvinistische Gruppierung gehandelt, die sich möglicherweise „in der Ideenwelt des vormaligen nationalsozialistischen Anti-Bolschewismus bewegte“19, ohne hierfür einen Belegt zu liefern. Aus dem zeithistorischen Kontext betrachtet, kann die Aufnahme des unter der NS-Herrschaft klar negativ besetzten Attributes „demokratisch“ allerdings auch als Distanzierung vom Nationalsozialismus verstanden werden. Auch die Referenz auf die Nation ist insoweit nicht per se ungewöhnlich, als dass die deutsche Nation als staatliches Gebilde erst wenige Monate zuvor aufgehört hatte zu existieren und Deutschland unter den Besatzungsmächten geteilt war. Gegen die Politik der sowjetischen Besatzungsmacht richtete sich aber gerade das Engagement der Jugendlichen.

Die Anmerkung, dass die Gruppe „fast ausschließlich aus Personen sehr jungen Alters, die in der NS-Zeit sozialisiert worden waren“20 bestand, verstärkt den Eindruck, es habe sich hierbei um eine den Nationalsozialisten nahestehende Gruppierung gehandelt. Tatsächlich dürften aber alle Jugendlichen der betreffenden Jahrgänge „in der NS-Zeit sozialisiert“ gewesen sein. Auch an anderer Stelle deutet das Gutachten eine Nähe zum Nationalsozialismus an:

„Die hektographierte Zeitschrift der Gruppe trug den bezeichnenden Titel ‚Germanische Freiheit‘ und enthielt den Erinnerungen eines ehemaligen Gruppenmitglieds zufolge ‚aufklärende Artikel über den Bolschewismus‘ Leider erhielten wir keinen Einblick in die Originalakten des Verfahrens, in denen möglicherweise beschlagnahmte Exemplare der ‚Germanischen Freiheit‘ näheren Aufschluss über die Frage hätten geben können, in welchem Umfang sich die Gruppe in der Ideenwelt des vormaligen nationalsozialistischen Anti-Bolschewismus bewegte.“21

Die Aussage des ehemaligen Gruppenmitgliedes stammt entsprechend der Quellenangabe aus dem Jahr 1952 – mithin also aus der Hochphase des „Kalten Krieges“. Sie wurde offenbar gegenüber Mitgliedern der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ – einer (in ihrer Spätphase sogar militant) antikommunistischen Widerstandsgruppe – geäußert. Eine objektive Beurteilung ist auf dieser subjektiven Grundlage ohne Kenntnis der Quelle kaum möglich. Darüber hinaus ist fraglich, welchen Verbreitungsgrad die Zeitschrift überhaupt hatte. So gab ein Überlebender der Gruppe an, sich nicht an die Existenz einer solchen Zeitschrift erinnern zu können.22 Auch im späteren Rehabilitationsverfahren spielte eine solche Zeitschrift keine Rolle.

Eben diese Rehabilitierung der Gruppenmitglieder durch die russische Generalstaatsanwaltschaft wird in dem Gutachten höchst eigenwillig erwähnt:

„Zwar wurden die Verurteilten ab 1995 rehabilitiert, wobei es für diesen Beschluss keine Rolle spielte, dass das SMT-Verfahren gegen sie keinerlei rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprach. Allerdings konnte der sowjetischen Besatzungsmacht nicht pauschal das Recht abgesprochen werden, gegen die Gruppe vorzugehen, die u. a. geplant haben soll, sich Waffen zu beschaffen.“23

Dieser Aussage ist zu widersprechen, denn die Autoren übernehmen hier – wenn auch im Konjunktiv –ungeprüft die damaligen Anschuldigungen des NKWD („geplant […] sich Waffen zu beschaffen“). Oberst Leonid P. Kopalin, Leiter der Abteilung für die Rehabilitation ausländischer Staatsbürger, fasste 1997 das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung wie folgt zusammen:

„Nachdem wir uns sehr ausführlich mit der Angelegenheit befaßt hatten, stellte sich heraus, daß der ganze Tatbestand darin lag, daß Versammlungen abgehalten wurden […]. Konkrete Beweise für eine verbrecherische Tätigkeit gegen die UdSSR oder gegen sowjetische Staatsbürger finden sich nicht in der Akte [zum Verfahren]. Wir sind daher zu dem Schluß gekommen, daß die Tätigkeit der Organisation kein Verbrechen war. Daher wurden die Mitglieder, alle 29 Personen, rehabilitiert, und zwar am 7. Februar 1995.“24

Die Rehabilitation aller Jugendlichen durch die russische Generalstaatsanwaltschaft dokumentiert daher gerade, dass keine Erkenntnisse vorlagen, die eine entsprechende Verurteilung hätten begründen können. Insofern muss der sowjetischen Besatzungsmacht aus demokratischer und rechtsstaatlicher Perspektive sehr wohl das Recht abgesprochen werden, gegen die Gruppe in dieser Form vorzugehen.

Einschätzung zum Wirken Gisela Gneists nach 1989/90

Ein wesentliches Augenmerk legt das Gutachten auch auf das Wirken von Gisela Gneist nach der Wiedervereinigung. In Bezug auf ihre Tätigkeit als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–1950 vermerkt das Gutachten:

„Auch Gisela Gneist spielte in diesen [erinnerungspolitischen] Auseinandersetzungen [zwischen den Opfern nationalsozialistischer und stalinistischer Verfolgung] eine mehr als problematische Rolle, wie nicht zuletzt ihre Antwort auf die gemeinsame Erklärung der Gedenkstättenleiter und Historiker offenbarte. Deren Bemühungen um Ausgewogenheit und Differenzierung nahm sie in keiner Weise wahr, warf ihnen vielmehr in polemisch-konfrontativer Weise (und damit die Klagen der Historiker ungewollt bestätigend) vor, ihre ‚Arbeit als Historiker von Anfang an aus der Perspektive des Antifaschismus mit allen systemrelevanten Vorurteilen betrachtet‘, und damit faktisch die Erinnerungspolitik der DDR fortgesetzt zu haben. Sie bestritt die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Historiker und bezeichnete deren Position mit deutlich verschwörungstheoretischen Untertönen als ‚von Interessen diktiert‘, ja als eine gesponserte ‚Loyalitätserklärung‘. Sie hätten sich ‚im Spannungsfeld zwischen Objektivität und Parteilichkeit prostituiert‘ (!). An wen die Wissenschaftler angeblich ihre Unabhängigkeit verkauft hatten, präzisierte sie im Hinblick auf den Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Prof. Dr. Günter Morsch, unter Verwendung verkappt antisemitischer Untertöne. Morsch werde ‚keine Gelegenheit auslassen, um sich gegenüber dem Zentralrat der Juden und den jüdischen Opferverbänden ins rechte Licht zu setzen, um sich deren Wohlwollen zu erkaufen‘.“25

Selbstredend handelt es sich hierbei um in Teilen völlig unangemessene Äußerungen. Dennoch wird der Kontext des emotionalen Schreibens, welches nicht in Gänze wiedergegeben wird, nicht näher ausgeführt. Dies kann die getroffene Wortwahl in keiner Weise rechtfertigen, wäre aber zur Einordnung, gerade vor dem Hintergrund der geschichtspolitischen Auseinandersetzungen der späten 1990er und frühen 2000er Jahre, erforderlich. So kam es in Bezug auf die Würdigung der Opfer des Stalinismus in der Gedenkstätte Sachsenhausen zu Auseinandersetzungen zwischen Gisela Gneist als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–1950 und dem Stiftungsleiter Günter Morsch. Streitpunkte waren hier vor allem die angemessene Darstellung des Leids der Stalinismusopfer, die Gestaltung des Speziallagermuseums, dessen Lage sowie die Vernetzung zur restlichen Gedenkstätte.26 Diesbezüglich machte Frau Gneist ihrer Frustration in dem genannten Schreiben Luft und ließ dabei unfraglich das gebotene Maß an Höflichkeit und Respekt vermissen. Dennoch äußerte sie am Ende des Schreibens die Hoffnung auf eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Gedenkstättenleitung und der Opfergruppe der stalinistisch Verfolgten.27 Diese emotional geführte Auseinandersetzung war zugleich eingebettet in den größeren Kontext einer allgemeinen Konkurrenzsituation der Gedenkstätten und Opferverbände – etwa in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung, aber damit verbunden auch Fragen der Finanzierung. Die Fürsprache wichtiger gesellschaftlicher Akteure wie etwa dem Zentralrat der Juden in Deutschland war hierbei sicher nicht von Nachteil. Diese Feststellung bedeutet jedoch nicht, dass man den Vorwurf eines Leidens der wissenschaftlichen Objektivität teilt.

Das Gutachten deutet die schwache Position der Opferverbände stalinistisch Verfolgter an:

„Nicht ganz zu Unrecht ist im Hinblick auf die Speziallager von einer erinnerungskulturellen ‚Leerstelle‘ gesprochen worden. Frustrationen darüber sind durchaus nachvollziehbar, zumal Interessenvertreter der Speziallager-Häftlinge in den jeweiligen Gedenkstätten bei den ehemaligen NS-Verfolgten, partiell auch bei den Leitungen der Gedenkstätten nicht immer auf besondere Sympathien trafen. Allerdings schlugen diese Frustrationen und Konflikte bei Gisela Gneist in deren letzten Lebensjahren in eine Fundamentalopposition gegen die dominierende Erinnerungskultur um.“28

Insofern darf zumindest bezweifelt werden, ob die zitierten Aussagen von Gisela Gneist als „verschwörungstheoretisch“ oder gar „verkappt antisemitisch“ zu verstehen sind. Tatsächlich äußerte Frau Gneist in dem Schreiben, auf dass die Gutachter Bezug nehmen, sogar, dass das Verhältnis der Stalinismusopfer zu den Shoa-Opferverbänden „ungetrübt“ sei und trotz der Konkurrenzsituation „Feindschaften […] nicht entstehen“ werden, weil „das Mitgefühl [der Opfer des Stalinismus für die Opfer vor 1945] nicht teilbar“ sei.29 Fakt ist – wie das Gutachten selbst benennt – dass sich die Opfer stalinistischer Verfolgung auch nach 1990 erinnerungspolitisch sich im „Windschatten des öffentlichen Interesses“30 befanden und fürchteten, ihr Ringen um eine stärkere Anerkennung könne durch eine intensive Beschäftigung mit NS-Tätern in den Reihen der Speziallagerhäftlinge zusätzlich delegitimiert werden. Aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive muss dieser Ansicht natürlich widersprochen werden, wenngleich sie auf persönlich-emotionaler Ebene zumindest nachvollziehbar erscheint. Auf Seiten der Opferverbände kommunistischer Verfolgung führte dies zu erheblicher Verbitterung, die teilweise bis heute anhält. Dies wird auch in der darauffolgenden Zitierung deutlich:

„Brüsk wehrte Frau Gneist jede differenzierte Diskussion um ehemalige NS-Täter in den Reihen der Speziallager-Häftlinge ab und griff stattdessen – eine Quelle von Juni 1945 zitierend – die ehemaligen deutschen Häftlinge des KZ Sachsenhausen an, die vor allem aus ‚Berufsverbrechern, Asozialen, Indifferenten und inhaftierten Angehörigen der SS und sonstiger NS-Gliederungen‘ bestanden hätten.“31

Sicherlich ist auch diese Aussage – selbst wenn es sich hierbei um ein Zitat handelt – absolut unangemessen in Anbetracht der unzähligen politischen Verfolgten (v. A. Funktionäre von KPD und SPD, aber auch Gewerkschafter und Geistliche). Tatsächlich zitierte Gneist hier jedoch aus dem Bericht eines KZ-Häftlings vom Juni 1945, in dem dieser beklagte, dass viele deutsche KZ-Insassen sich als „Lagerälteste“ und „Blockführer“ hätten einsetzen lassen und sich am Terror der SS gegen ausländische Häftlinge beteiligt hätten.32

Diese Aussage muss als Replik auf den über 1989/90 hinaus geäußerten Vorwurf verstanden werden, dass sich die Speziallagerhäftlinge nahezu ausschließlich aus NS-Funktionsträgern und Kriegsverbrechern zusammengesetzt hätten. Diesem Eindruck versuchte Frau Gneist in besagtem Schreiben entgegenzutreten und mahnte an, keinen anderen Maßstab an die Opfer nach 1945 anzulegen.33

Zumindest für Teile der Stalinismus- und SED-Opfer ist dennoch festzustellen, dass diese – wohl auch aus Verbitterung und Verzweiflung über die unzureichende Würdigung ihrer Schicksale bei gleichzeitig wachsender Akzeptanz für die SED-Nachfolgepartei – eine ausgeprägte „Wagenburgmentalität“ entwickelt und vielfach die notwendige Distanz zu politisch fragwürdigen Kreisen haben vermissen lassen. Die Übergänge von liberalen, konservativen über rechte bis vereinzelt hin zu offen rechtsextremen Kreisen waren hierbei vielfach fließend. Ein entsprechendes Personenbeispiel liefert das Gutachten selbst:

„Keine Berührungsängste zeigte Gisela Gneist auch gegenüber dem Rechtsextremisten Gustav Rust, ebenfalls langjähriges Mitglied der ‚Republikaner‘, der sich selbst als ‚nationaler Sozialist – aber ohne Gaskammer‘ bezeichnet. Sie besuchte ihn mehrfach an seiner Privatgedenkstätte am Reichstag, wo Rust u. a. rechtsextremistische Schriften auslegte und Beschwerden ausländischer Diplomaten auslöste. Rust dokumentierte die Besuche der ‚Kameradin Gisela Gneist‘ auf seiner Website.“34

Auch hier lässt das Gutachten aber eine realistische Einordnung der Quellen vermissen. Ein Blick auf die Webseite von Gustav Rust offenbart das Bild eines mutmaßlich in Folge langjähriger Haft verzweifelten und politisch orientierungslosen Mannes, der um jeden Preis – auch unter Verwendung rechtsextremer Äußerungen – Aufmerksamkeit für sein Schicksal erlangen möchte. Der Spiegel schrieb über Rust:

„Schon 2004 war er verurteilt worden wegen Körperverletzung. […] Zugunsten des Angeklagten wurde jedoch davon ausgegangen, dass er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, deshalb könne er nicht genau bewerten, was er tut. Rust drückt sich einfacher aus: Er habe eine Knastmacke.“35

Bei der Bezeichnung „Kameraden“ handelt es sich nicht um eine von Frau Gneist selbst gewählte Betitelung. Vielmehr werden auf seiner Webseite alle Personen so bezeichnet, die wie er in zeitweilig durch NKWD oder MfS inhaftiert waren. Eine persönliche Freundschaft oder gar eine politische Nähe Gisela Gneists zu den Äußerungen Rusts lässt sich hieraus nicht ableiten.36

Auch an anderer Stelle des Gutachtens bleibt der konkrete Bezug zu Gisela Gneist offen:

„So hatte ein prominentes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für den Oktober 1996 zu einer Gedenkfeier für den Psychiater und Arzt Hans Heinze (1895 – 1983) eingeladen, der als Arzt im Speziallager Sachsenhausen viele Insassen engagiert betreut und gepflegt hatte. Allerdings war Heinze als Leiter der Landesheilanstalt Brandenburg-Görden 1938 – 1945 sowie als T4-Gutachter an den NS-Krankenmorden führend beteiligt gewesen.“37

Entsprechend des Wortlauts des Gutachtens erfolgte die Einladung demnach nicht durch Gisela Gneist selbst, sondern durch „ein prominentes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft“ (Werner Pfeiffer). Zudem handelte es sich dabei wohl nicht um eine von Gneist zu verantwortende Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft, sondern um eine Privatveranstaltung.38 Gneist selbst gab später an, von der Vita Heinzes erst aus den Recherchen der taz erfahren zu haben.39

Im Gutachten wird eine weitere Einladung erwähnt:

„Im gleichen Jahr 2005 lud Gisela Gneist den ins neurechte Lager abgedrifteten Schriftsteller und Journalisten Ulrich Schacht als Redner zu einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Sachsenhausen ein […]“40

Nicht erwähnt wird hingegen, dass Ulrich Schacht nicht als Schriftsteller, Journalist oder gar Vertreter der „Neuen Rechten“, sondern als Zeitzeuge eingeladen wurde. So wurde Schacht im berüchtigten Frauengefängnis Hoheneck, in dem seine Mutter inhaftiert war, geboren, von der Mutter getrennt und zu Pflegeeltern gegeben. 1973 wurde er wegen „staatsfeindlicher Hetze“ zu sieben Jahren Haft verurteilt, jedoch nach drei Jahren von der Bundesrepublik freigekauft.

In einem anderen Fall wird die konkret relevante Funktion der Person zumindest genannt:

„Zuletzt griff Frau Gneist in diesem Sinne 2006 Morsch an, in einer gemeinsamen Presseerklärung mit Eva-Maria Storbeck, die dabei als Vertreterin eines Opferverbandes auftrat, aber bis in dasselbe Jahr stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes der „Republikaner“ in Brandenburg war.“41

Wieder findet der politische Hintergrund einer dritten Person, der Vertreterin eines Opferverbandes, Niederschlag in dem Gutachten. Gisela Gneist selbst hat sich aber offenkundig nicht parteipolitisch betätigt. Auch werden keine näheren Angaben zum Inhalt der Pressemitteilung selbst gemacht. Da diese den Gutachtern laut Quellennachweis vorlag, darf geschlussfolgert werden, dass diese keine kritikwürdigen Aussagen enthielt. Bemerkenswert ist aber eben diese Quellenangabe selbst:

„Gemeinsame Presseerklärung von Gisela Gneist und Eva-Maria Storbeck vom 15.8.2006, als Quelle gepostet von einem Holocaust-Leugner am 28.8.2006, der im Vorspann vom „Sachsenhausen Gaskammer Schwindel“ schrieb und den Direktor Günter Morsch als „gehirngewaschenen Nestbeschmutzer“ bezeichnete: http://rohdohforum.vuku.com/topic/4988/t/Streit-in-Sachsenhausen.html (Ausdruck vom 27.9.2010).“42

Bei der Fundstelle handelt es sich demnach nicht um die originäre Quelle, sondern offenbar um ein Internetforum, in dem die Pressemitteilung weiterverbreitet und kommentiert wurde. In einem solchen Forum kann jedoch jeder registrierte Benutzer Beiträge verfassen und Inhalte teilen. Weder dürfte die Veröffentlichung dort mit Zustimmung von Frau Gneist erfolgt sein, noch konnte sie diese unterbinden. Insofern ist fraglich, warum hier die Äußerungen Dritter, zu denen Gisela Gneist vermutlich überhaupt keinen Kontakt hatte, erwähnt werden.

Fazit

Als Fazit vermerkt das Gutachten folgende Einschätzung der Person Gisela Gneists:

„Insgesamt zeichnen die verschiedenen Vorgänge um Frau Gneist das Bild einer Person, die zwar engagiert für die Interessen und öffentliche Wahrnehmbarkeit der ehemaligen Insassen der sowjetischen Speziallager eintrat. Dabei schoss sie jedoch mehr als einmal in problematischer Weise über das Ziel hinaus, verweigerte sich jeder differenzierten Diskussion um die Vergangenheit eines Teils der Inhaftierten, igelte sich in polemischer Konfrontation gegen die Gedenkstättenleitungen nach 1989 ein und verharrte schließlich in einer Oppositionshaltung gegen die Erinnerungskultur der Bundesrepublik, oftmals in enger Verbindung mit verschiedenen Personen am rechten und rechtsextremen Rand des politischen Spektrums.“43

Das Gutachten nimmt hierbei vorrangig Bezug auf erinnerungspolitische Auseinandersetzungen, bei denen Frau Gneist als Vertreterin einer Opfergruppe auftrat, die sich zumindest in Teilen in Opposition zur Politik der damaligen Gedenkstättenleitung befand. Konflikte nahm sie hierbei bewusst in Kauf und trat konsequent und wortstark im Sinne ihrer Mitglieder auf. Wohl auch emotional durch ihre eigenen Lagererfahrungen belastet, fand sie dabei nicht immer eine angemessene Wortwahl. Rechtsextreme Äußerungen von Frau Gneist selbst, die ihr im Rahmen der Auseinandersetzung um die Straßenbenennung vorgeworfen wurden, enthält das Gutachten jedoch nicht. Stattdessen wird der Eindruck einer vermeintlichen politischen Nähe zu Sympathisanten der rechten Szene erzeugt, zu denen Frau Gneist in ihrer Funktion als Vertreterin eines Opferverbandes Kontakt hatte. Ebenso wenig lässt das Gutachten bei eingehender Betrachtung eine besondere Nähe der jungen Gisela Gneist zum Nationalsozialismus erkennen.

Das Gutachten von Prof. Dr. Bajohr und Prof. Dr. Wentker nimmt in der Gesamtschau daher besonders die Auseinandersetzungen mit Gedenkstättenleitungen in den Fokus, lässt zugleich aber stellenweise eine präzise Einordnung in den zeithistorischen Kontext allgemein und die erinnerungspolitischen Auseinandersetzungen der 1990er und frühen 2000er Jahre vermissen. Auch haben andere Äußerungen von Frau Gneist, die eine differenziertere Betrachtung ihrer Person ermöglichen könnten, keinen Eingang in das Gutachten gefunden. Insbesondere finden die Verdienste von Frau Gneist, für die sie 2006 nach intensiver Prüfung das Bundesverdienstkreuz erhielt, keinerlei Erwähnung.

Aus diesem Grund sollte eine weitere Diskussion zur Straßenbenennung konstruktiv unter Beteiligung der Gedenkstätte im dafür zuständigen Gremium geführt werden. Hierbei müssen alle bekannten Aspekte berücksichtigt und gegeneinander abgewogen und zugleich einseitige Fokussierungen vermieden werden, um die weitere Beschädigung von Personen und Institutionen zu verhindern. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass Gisela Gneist am 22. März 2007 verstarb und sich folglich nicht mehr an der Diskussion um ihre Person beteiligen kann.



Einzelnachweise

  1. Bajohr, Frank/Wentker, Hermann (Hg.): Gisela Gneist und die Erinnerungskultur nach 1989/90, veröffentlicht auf der Webseite der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.
  2. Bajohr, Frank/Wentker, Hermann: Gisela Gneist und die Erinnerungskultur nach 1989/90, München 2021, S. 2.
  3. Vgl. §1 Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 i. V. m. der zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend vom 25. März 1939, hier § 1 Abs. 2 lit. 3, sowie § 12 Abs. 1.
  4. Vgl. ebd., § 1 Abs. 2 lit. 4.
  5. Vgl. Aussage G. Gneist im Interview mit dem United States Holocaust Memorial Museum vom 31. Mai 2001, hier Teil 3 ab Minute 58:00.
  6. Vgl. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 6.
  7. Vgl. Gneist, Interview, Teil 3 ab Minute 58:00.
  8. Ebd.
  9. Vgl. ebd., hier Teil 3 ab Minute 56:00.So erwähnt sie etwa, dass die Jugendlichen wesentliche Stationen der Biografie Adolf Hitlers hätten auswendig lernen müssen.
  10. Bajohr/Wentker: Gutachten, S. 2, 6.
  11. Vgl. Gneist, Interview, Teil 4 ab Minute 09:20.
  12. Vgl. Gneist, Gisela/Heydemann, Günther: „Allenfalls kommt man für ein halbes Jahr in ein Umschulungslager“ – Nachkriegs-unrecht an Wittenberger Jugendlichen, Leipzig 2002, S. 29, sowie Zander, Ernst: Jugend hinter Stacheldraht … und danach …, München 2010, S. 110f.
  13. Vgl. Gneist/Heydemann: Umschulungslager, S. 88-91.
  14. Vgl. Zander, Jugend, S. 113f.
  15. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 2f.
  16. Ebd., S. 6.
  17. Ebd.
  18. Mit der National-Demokratischen Partei Deutschlands (NDPD), die als sogenannte „Blockpartei“ ehemalige NSDAP-Mitglie-der in das Herrschaftssystem der SED integrieren sollte, hatte dies nichts zu tun. Die NDPD wurde erst 1948 gegründet.
  19. Ebd.
  20. Ebd.
  21. Ebd.
  22. Auf eine öffentliche Namensnennung des Zeitzeugen wird aus Rücksicht auf sein hohes Lebensalter verzichtet.
  23. Ebd.
  24. Interview mit Leonid P. Kopalin, dok. in: Gneist/Heydemann, Umschulungslager, S. 150–152.
  25. Ebd., S. 5.
  26. Beispielhaft sei hier die Einkürzung eines Gedenkkreuzes für die Opfer des Stalinismus auf Veranlassung des damaligen Ge-denkstättendirektors Morsch genannt, mit welcher verhindert werden sollte, dass dieses die Mauern des Lagerinneren überragt und damit für Besucher auch aus der „Zone I“ heraus sichtbar ist.
  27. Vgl. Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 e.V. vom 6.8.2003, S. 4f.
  28. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 8.
  29. Vgl. Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 e.V. vom 6.8.2003, S. 4.
  30. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 7.
  31. Ebd., S. 5.
  32. Vgl. Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 e.V. vom 6.8.2003, S. 3.
  33. Vgl. ebd.
  34. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 9.
  35. Berg, Stefan/Goetz, John: Der Mann, der Berlin blamiert, in: Spiegel Online vom 31.03.2008.
  36. Vgl. Webseite von Gustav Rust.
  37. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 7.
  38. Vgl. taz am Wochenende vom 28.9.1996: Privatveranstaltung „dankbarer Patienten“ bringt Stalinismusopfer in Mißkredit, S. 3.
  39. Vgl. Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 e.V. vom 6.8.2003, S. 3.
  40. Bajohr/Wentker, Gutachten, S. 9.
  41. Ebd.
  42. Ebd., Fn. 22. Die in der Fußnote angegebene Quelle ist nicht mehr verfügbar.
  43. Ebd. S. 9f.

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